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Archiv/2011-09 Grant Agreement

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Version vom 3. Dezember 2014, 13:29 Uhr von Raimund Liebert (Diskussion | Beiträge)
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Version 2011-11-09

Die Änderungen durch Barry Newstead wurden vom Anwalt von Wikimedia Österreich als akzeptabel erachtet. Damit ist diese Version die endgültige Version die unterfertigt wird und am 17. November 2011 Sue Gardner beim Treffen in Wien übergeben wird.

Version 2011-10-26

Version 2011-08-27

Version 2011-08-19

Kommentare:

zu 1): die üblichen Übereinkünfte über die Ziele der Organisationen, korrekte Verwendung des Geldes

zu 2): Summe und die Vereinbarung, dass in USD beantragt und gezahlt wird sowie der Empfänger die Gebühren trägt (die Gebühren müssen also in der Summe vorab berücksichtigt werden)

zu 3): Voraussetzungen:

  • 3.1): was für Dokumentation existiert da? Auszug aus dem Vereinsregister evtl. - sollte erfüllt sein
  • 3.2): Regelungen zum internationalen Geld-Transfer und dem Erhalt von Fördergelder - sollte erfüllt sein
  • 3.3): internationale Gelder entgegenehmen können - sollte erfüllt sein
  • 3.4): örtliche Richtlinien als ordentliche Organisation einhalten - sollte erfüllt sein
  • 3.5): Chapter Agreement - haben wir
  • 3.6): aktueller Kassenbericht - wird Ende September sowieso für GA erstellt
  • 3.7): Voranschlag veröffentlicht - wird bis 1. September erstellt und veröffentlicht
  • 3.8): schriftliche Genehmigung des Voranschlags durch die WMF - sollte bis 1. Dezember erfolgen

zu 4): Allgemeine Regelungen über Dauer und Anwendung des Agreements. Unverbrauchte Gelder gehen in den nächsten Antrag mit ein. Sollte es keinen neuerlichen Antrag geben, dann kann die WMF den alten Grant um drei Monate verlängern (muss aber nicht).

zu 5): Berichtwesen:

  • 5.1): Voranschlag veröffentlichen (geht mit 3.7)
  • 5.2): vierteljährliche Berichte über die Aktivitäten. Das ist auf den ersten Blick eine Verschärfung der Berichtspflichten, andererseits: Wir müssen sowieso monatlich auf Meta unsere Chapterberichte abliefern.
    • Barry Newstead bestätigt, dass damit sichergestellt werden soll, dass diese Monatsberichte mindestens quartalsweise erstellt werden. - diesen Punkt erfüllen wir bereits
  • 5.3): allgemeine Buchhaltungspflichten - die Buchungen und Belege müssen mind. 36 Monate nach Ablauf des Grants aufbewahrt werden. Müssen sie sowieso generell, insofern kein besonderes Erfordernis.
  • 5.4): die WMF erlaubt sich die Bücher kontrollieren zu dürfen. Sehe keinen Grund dagegen.
  • 5.5): Es muss hinterher innerhalb 6 Monate einen Finanzbericht geben. Den gibt es sowieso.
  • 5.6): örtliche Berichtspflichten als Organisation befolgen - das tun wir eh und erfüllen damit bereits die Anforderungen der WMF
  • 5.7): wir müssen der WMF mitteilen wenn sich bei uns etwas ändert was Einfluss auf den Grant hat (Status der Organisation, Mitarbeiter...)

zu 6): Rechtliche Vereinbarungen: Bezieht sich darauf, dass WMF und WMAT getrennte Organisationen sind - es geht um die Haftbarkeitsfragen, dass zwischen den beiden Organisationen keine Interessenskonflikte auftreten (Chapter-Personal im Vorstand der WMF oä.), keine Einflussnahme ins Tagesgeschäft, keine direkten Zahlungen von WMF an Chapter-Personal... --Manuel Schneider 13:35, 21. Aug. 2011 (CEST)

  • Zwischenzeitlich gefundene Probleme (zu ergänzen / kommentieren):
    • 1.4): Das heisst auch, dass wir keinen politischen Einfluss nehmen dürfen, zB. um bei Urheberrechtsgesetzen für Reformen zu kämpfen. Von einem Australier wurde erwähnt: "lobbying" ist je nach Sprachauslegung unterschiedlich zu verstehen: (in UK / AU) Einfache Einflussnahme (was ok sein sollte) oder (in den US) das Bezahlen von Politikern was in Richtung Korruption geht (was wir nicht wollen). Das muss klargestellt werden. --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 1.5): Inwiefern müssen wir - können wir überhaupt - US-amerikanischem Recht entsprechen? --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 2.6): Kein Problem, aber lästig - extra Bankkonto nur für das Grant-Geld von der WMF. Vielleicht lässt sich der Satz streichen. Oder meinen die ein Buchhaltungskonto? Eher unwahrscheinlich. --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 3.1): s.o. - welche Dokumente? Das ist auch national abhängig... Satz besser ändern bspw. in "Provides documents that prove proper incorporation as legal entity by the local government." --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 3.6): s.o. - was ist "latest"? Die der letzten GV sollten hier ausreichend sein. Satz genauer formulieren. --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 3.8): 1. Dezember ist viel zu knapp - ist ein Fehler, wird auf 1. November geändert. Trotzdem: Der Grant sollte sicher sein bevor der Fundraiser beginnt, so dass man ggf. dort noch teilnehmen kann... (zumindest theoretisch) --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 4.2): Die WMF behält sich das Recht vor den Vertrag einseitig zu kündigen, und zwar alleine aus eigener Einschätzung. Das muss auf jeden Fall geändert werden. Eine Ausstiegsklausel für den Fall von Missachtung der Regeln ist klar - aber das implizieren ja bereits die Anforderungen, die im Vertrag stehen. Werden diese nicht eingehalten ist der Vertrag sowieso hinfällig. Daher die Klausel besser ganz streichen. Insbesondere die Rückzahlung der Mittel ist im Zusammenhang der Einseitigkeit inakzeptabel - da kann man keine Mitabeiter anstellen, wenn man Angst haben muss vielleicht unter einem vorgeschobenen Grund alles wieder zu verlieren. --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 5): Die Berichtanforderungen sind tiefgreifender als beim Fundraising. Da lässt sich ggf. etwas rausstreichen - 5.4 und 5.7 ganz weg, 5.5 ähnlich wie 3.6 umformulieren in "latest financial report". Wenn Grantlaufzeit und Vereinsjahr nicht gleich sind, dann muss trotzdem der Jahresbericht ausreichen. --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)
    • 6.14): Alle Anforderungen an die Chapter bleiben auch erhalten wenn das Agreement gekündigt wird - geht nicht. --Manuel Schneider 17:59, 24. Aug. 2011 (CEST)