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Archiv/2012-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.'''
'''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.'''


=== S02 - Titel ===
=== S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen ===
'''Synopsis:''' Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden.
 
'''Änderung:''' Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung.
 
=== S03 - Titel ===
Formulierung
Formulierung

Version vom 13. Dezember 2011, 09:31 Uhr

Termin und Ort

Einladung

Tagesordnung

Kandidaten zur Vorstandswahl

Obmann bzw. Obmann-Stellvertreter

Schriftführer bzw. Schriftführer-Stellvertreter

Kassier bzw. Kassier-Stellvertreter

Beisitzer

Anträge

A01 - Titel

Formulierung

Antragsteller:

Satzungsänderungen

S01 - Wahlberechtigung

Synopsis: Wahlberechtigt sollen nur Mitglieder sein, die Ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben.

Änderung: Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen

Synopsis: Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden.

Änderung: Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung.

S03 - Titel

Formulierung