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Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

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* Wikimedia Österreich strebt eine klare Definition der Verantwortlichkeiten bei Aufsicht, Leitung und Umsetzung an. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von Steuerung, Führung und Kontrolle zwischen Mitgliedern, Vorstand und Geschäftsführung.
* Wikimedia Österreich strebt eine klare Definition der Verantwortlichkeiten bei Aufsicht, Leitung und Umsetzung an. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von Steuerung, Führung und Kontrolle zwischen Mitgliedern, Vorstand und Geschäftsführung.
* Wikimedia Österreich führt die Organisation verantwortungsbewusst, effizient und nachhaltig.
* Wikimedia Österreich führt die Organisation verantwortungsbewusst, effizient und nachhaltig.
* Wikimedia Österreich gewährleistet eine zeitnahe, transparente Information über die Struktur und Tätigkeiten des Vereins sowie die Verwendung ihrer Mittel unter Wahrung der Interessen von Mitgliedern, Freiwilligen und Spendern.
* Wikimedia Österreich gewährleistet eine zeitnahe, transparente Information über die Struktur und Tätigkeiten des Vereins sowie die Verwendung ihrer Mittel unter Wahrung der Interessen von Mitgliedern, Freiwilligen und Spender*innen.
 
===Vorstand===
* Ziel ist, dass der Vorstand über die erforderlichen Management- und Sozialkompetenzen verfügt:
** Wikipedia-/Wikimedia-Erfahrung
** Identifikation mit der Idee des freien Wissens
** Juristische Kompetenz
** Betriebswirtschaftliche Kompetenz
** Organisations- und Personalkompetenz
** Technisches Fachwissen
* Der Verein ermöglicht den Mitgliedern des Vorstands eine angemessene Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen.
* Der Vorstand stellt ausreichend Zeit zur Verfügung, um eine effiziente und wirksame Wahrnehmung der Aufgaben zu ermöglichen.
* Die Entscheidungen des Vorstands basieren auf einer eigenständigen Willensbildung eines jeden einzelnen Vorstandsmitglieds. 
* Ein ausgewogenes Verhältnis verschiedener Altersstufen und Geschlechter im Vorstand ist erstrebenswert.
 
====Aufgaben des Vorstands====
* Der Vorstand schlägt die strategischen Ausrichtungen des Vereins zusammen mit den Jahreszielen bei der Mitgliederversammlung vor.
* Das Finanz-, Rechnungs- und Kontrollwesen des Vereins erfolgt nach den Erfordernissen des Vereinsrechts, den Vorgaben der Wikimedia Foundation sowie den Anforderungen des Österreichischen Spendengütesiegels.
* Der Vorstand erarbeitet das Budget und steuert und überwacht die für die Zielerreichung notwendige Mittelverwendung.
* Regelung der Struktur und Verantwortlichkeiten der Geschäftsführung. Er bestellt und beaufsichtigt die mit der Geschäftsführung betrauten Personen.
* Der Vorstand kann unter Wahrung der Aufsicht und der Verantwortlichkeit Aufgaben an die Geschäftsführung delegieren (siehe Aufgaben der Geschäftsführung).
* Die regelmäßige Information der Mitglieder, Freiwilligen und Spender gewährleistet die Transparenz bei der Mittelverwendung.
* Der Vorstand überprüft regelmäßig die Zweckmäßigkeit der für die Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Strukturen und Verfahren.
* Der Vorstand trifft sich mindestens zweimal im Jahr persönlich, darüber hinaus werden wöchentliche Telefonkonferenzen angestrebt. Die Geschäftsführung wohnt den Treffen in der Regel bei.
 
===Vorstand und Geschäftsführung===
* Die Geschäftsführung ist gegenüber dem Vorstand verantwortlich und berichtet ihm regelmäßig, insbesondere im Rahmen der Telefonkonferenzen.
* Sie bereitet die Geschäfte des Vorstands vor, denkt und handelt dabei vorausschauend und bringt Impulse und Vorschläge ein.
* Die Geschäftsführung unterstützt den Vorstand in seiner Entscheidungsfindung und setzt dessen Entscheidungen um.
* Die Geschäftsführung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Vorstands mit beratender Stimme teil. In Abwesenheit kann ein von der Geschäftsführung bestellter Vertreter aus dem Kreis der Mitarbeiter teilnehmen.
* Die Arbeit der Geschäftsführung wird im Rahmen eines jährlichen Zielvereinbarungsgesprächs mit Vertretern des Vorstands definiert und evaluiert.
 
===Geschäftsführung===
* Die Geschäftsführung führt die Geschäftsstelle und die operativen Geschäfte im Hinblick auf die Ziele des Vereins.
* Sie legt die Prioritäten zur Erreichung der vorgegebenen Ziele im Rahmen der Vorgaben des Vorstands fest und setzt diese um.
* Der Verein ermöglicht die angemessene Weiterentwicklung der Führungs- und Fachkompetenzen der Geschäftsführung. Diese sorgt ihrerseits für die Weiterbildung der ihr anvertrauten Mitarbeiter.
 
====Aufgaben der Geschäftsführung====
* Steuerung des Tagesgeschäfts (Anfragen, Termine, Infrastruktur etc.).
* Führung der Mitarbeiter (Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgespräche, Weisungsbefugnis, Kontrolle und Steuerung im Tagesgeschäft).
* Planung und Auswahl neuer Mitarbeiter unter Mitwirkung des Vorstands.
* Koordination von Dienstleistern und Werkunternehmern.
* Betreuung der ehrenamtlich und freiwillig Tätigen.
* Projektunterstützung und -controlling.
* Steuerung der internen und externen Kommunikation.
* Strategische Impulse: Vorschläge für die Definition von Zielen und Zielgruppen der Organisation und für deren strategische Ausrichtung.
* Organisationsentwicklung.
* Ausbau und Pflege von nationalen und internationalen Kooperationen, Partnerschaften und Netzwerken.
* Verwaltung des Budgets. Der finanzielle Handlungsrahmen der Geschäftsführung beträgt max. 2000 EUR bis zur Genehmigung durch den Vorstand und max. 500 EUR pro Einzelausgabe.
* Vorbereitung (ggf. in Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Vorstands) des Jahresberichts und der Jahresabrechnung.
* Umsetzung der Grundsätze des Finanz-, Rechnungs- und Kontrollwesens in Abstimmung mit Vorstand und Rechnungsprüfern und weiteren Kontrollinstanzen (z.B. FDC, Wirtschaftsprüfer, Spendengütesiegel).
* Entwurf (in Zusammenarbeit mit dem Vorstand) für den Finanzplan und das Budget.


===Interessenskonflikte===
===Interessenskonflikte===
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''Als einen Interessenkonflikt bezeichnet man eine Situation, in der ein Mensch oder eine Institution in einander widersprechenden Verpflichtungen, Bindungen oder Zielen befangen und infolgedessen nicht mehr objektiv ist.''  
''Als einen Interessenkonflikt bezeichnet man eine Situation, in der ein Mensch oder eine Institution in einander widersprechenden Verpflichtungen, Bindungen oder Zielen befangen und infolgedessen nicht mehr objektiv ist.''  


* Der Vorstand und die Geschäftsführung sorgen für die Vermeidung von Interessenkonflikten und -kollisionen im Verein.
* Alle Beteiligten sorgen für die Vermeidung von Interessenkonflikten und -kollisionen im Verein.
* Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offen gelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und Verhandlungen nicht mit.
* Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offengelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und  
* Können Interessenskonflikte nicht einvernehmlich innerhalb der Vereinsführung gelöst werden, wird das Good-Governance-Gremium als neutrale Instanz angerufen. Bei einvernehmlichen Lösungen, die innerhalb der Vereinsführung erarbeitet werden, wird das Good-Governance-Gremium zeitnah über den Interessenskonflikt und die entsprechenden Maßnahmen zu dessen Lösung informiert.  
Verhandlungen nicht mit.
* Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend) von Mitarbeitern, Werkunternehmern und bezahlten Dienstleistern von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.
* Können Interessenkonflikte nicht einvernehmlich innerhalb der Vereinsführung gelöst werden, wird das Good-Governance-Gremium als neutrale Instanz angerufen. Bei  
einvernehmlichen Lösungen, die innerhalb der Vereinsführung erarbeitet werden, wird das Good-Governance-Gremium zeitnah über den Interessenkonflikt und die entsprechenden Maßnahmen zu dessen Lösung informiert.
* Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend oder sonstige wirtschaftliche Naheverhältnisse) von Angestellten, Werkunternehmer*innen und bezahlten Dienstleister*innen von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind
gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.


=== Unvereinbarkeiten ===
=== Unvereinbarkeiten ===
* Niemand darf gleichzeitig Vorstandsmitglied und Angestellter des Vereins sein.
* Niemand darf gleichzeitig Vorstandsmitglied und Angestellter des Vereins sein.
* Wenn sich ein Vorstandsmitglied für eine Anstellung im Verein bewerben will, muss es vorher sein Vorstandsamt zurücklegen. Falls zwischen dem Ende des Vorstandsamtes und der Anstellung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, bedarf diese Anstellung der ausdrücklichen Genehmigung durch das GGG.
* Wenn sich ein Vorstandsmitglied für eine Anstellung im Verein bewerben will, muss es vorher sein Vorstandsamt zurücklegen. Falls zwischen dem Ende des Vorstandsamtes und der Anstellung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, bedarf diese Anstellung der ausdrücklichen Genehmigung durch das Good-Governance-Gremium.
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.


====Good-Governance-Gremium====
====Good-Governance-Gremium====
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von 2 Jahren ernannt.
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt.
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der  
Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
* Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good Governance Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten.
* Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good-Governance-Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer*innen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten.
* Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good-Governance-Gremiums, kann der Sachverhalt auch an einzelne Mitglieder gemeldet werden, die diesen bei Bedarf anonymisiert in das Gremium einbringen. Vorraussetzung ist ein klar kommunizierter Auftrag im Sinne einer Good-Governance-Prüfung aktiv zu werden an das jeweilige Mitglied.  
* Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good-Governance-Gremiums, kann der Sachverhalt auch an einzelne Mitglieder gemeldet werden, die diesen  
* Einmal pro Jahr zur Mitgliederversammlung fertigt das Good-Govnerance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an.
bei Bedarf anonymisiert in das Gremium einbringen. Voraussetzung ist ein klar kommunizierter Auftrag im Sinne einer Good-Governance-Prüfung aktiv zu werden an das  
jeweilige Mitglied.  
* Zu jeder Mitgliederversammlung fertigt das Good-Governance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an
* Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich.
* Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich.
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Version vom 13. Juni 2018, 12:52 Uhr

Dieses Dokument beschreibt eine geltende Richtlinie, die vom Vorstand verabschiedet wurde. Daher sollte dieses Dokument nicht verändert werden.

Unter Good Governance verstehen wir im folgenden die Grundsätze einer verantwortungsvollen Organisationskultur für Wikimedia Österreich. Der Begriff „governance“ – für den es in diesem Zusammenhang keine adäquate deutsche Übersetzung gibt – meint also nicht „regieren“ o.ä., sondern eher „steuern“ im Sinne einer Selbststeuerung des Vereins. Ziel ist es, eine verantwortungsbewußte Führung, Kontrolle und Kommunikation sicherzustellen, ohne dabei die Entscheidungsfähigkeit und Effizienz der Leitungsorgane einzuschränken.

Der Kodex kommt v.a. dort zum Tragen, wo die Vereinsstatuten Spielräume für die Gestaltung des Tagesgeschäfts offen lassen. Wir verstehen die Umsetzung des Kodex als kontinuierlichen Prozess, in dem die Grundsätze für unsere Organisationskultur regelmäßig mit der gelebten Vereinskultur verglichen und weiterentwickelt werden sollen.

Allgemeine Grundsätze

  • Wikimedia Österreich strebt eine klare Definition der Verantwortlichkeiten bei Aufsicht, Leitung und Umsetzung an. Ziel ist ein ausgewogenes Verhältnis von Steuerung, Führung und Kontrolle zwischen Mitgliedern, Vorstand und Geschäftsführung.
  • Wikimedia Österreich führt die Organisation verantwortungsbewusst, effizient und nachhaltig.
  • Wikimedia Österreich gewährleistet eine zeitnahe, transparente Information über die Struktur und Tätigkeiten des Vereins sowie die Verwendung ihrer Mittel unter Wahrung der Interessen von Mitgliedern, Freiwilligen und Spender*innen.

Interessenskonflikte

Als einen Interessenkonflikt bezeichnet man eine Situation, in der ein Mensch oder eine Institution in einander widersprechenden Verpflichtungen, Bindungen oder Zielen befangen und infolgedessen nicht mehr objektiv ist.

  • Alle Beteiligten sorgen für die Vermeidung von Interessenkonflikten und -kollisionen im Verein.
  • Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offengelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und

Verhandlungen nicht mit.

  • Können Interessenkonflikte nicht einvernehmlich innerhalb der Vereinsführung gelöst werden, wird das Good-Governance-Gremium als neutrale Instanz angerufen. Bei

einvernehmlichen Lösungen, die innerhalb der Vereinsführung erarbeitet werden, wird das Good-Governance-Gremium zeitnah über den Interessenkonflikt und die entsprechenden Maßnahmen zu dessen Lösung informiert.

  • Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend oder sonstige wirtschaftliche Naheverhältnisse) von Angestellten, Werkunternehmer*innen und bezahlten Dienstleister*innen von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind

gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.

Unvereinbarkeiten

  • Niemand darf gleichzeitig Vorstandsmitglied und Angestellter des Vereins sein.
  • Wenn sich ein Vorstandsmitglied für eine Anstellung im Verein bewerben will, muss es vorher sein Vorstandsamt zurücklegen. Falls zwischen dem Ende des Vorstandsamtes und der Anstellung ein Zeitraum von weniger als einem Jahr liegt, bedarf diese Anstellung der ausdrücklichen Genehmigung durch das Good-Governance-Gremium.
  • Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.

Good-Governance-Gremium

  • Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt.
  • Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der

Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.

  • Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein.
  • Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good-Governance-Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer*innen darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten.
  • Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good-Governance-Gremiums, kann der Sachverhalt auch an einzelne Mitglieder gemeldet werden, die diesen

bei Bedarf anonymisiert in das Gremium einbringen. Voraussetzung ist ein klar kommunizierter Auftrag im Sinne einer Good-Governance-Prüfung aktiv zu werden an das jeweilige Mitglied.

  • Zu jeder Mitgliederversammlung fertigt das Good-Governance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an
  • Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich.


Aktuelle Mitglieder des Good-Governance-Gremiums sind: Bernhard Wallisch (gewählt durch den Vorstand), Franz Pfeiffer (gewählt durch die Mitgliederversammlung) und Sonja Fischbauer (gewählt durch die Belegschaft). Mit dem Good-Governance-Gremium kann jederzeit vertraulich Kontakt aufgenommen werden unter der Mailadresse goodgovernance@wikimedia.at.

Good-Governance-Bericht

  • Im Good-Governance-Bericht werden die Good-Governance-Struktur, mögliche Änderungen der Struktur des Kodex sowie insbesondere Verstöße gegen diesen Kodex dargelegt.
  • Der Good-Governance-Bericht ist der Öffentlichkeit dauerhaft auf der Homepage des Vereins zugänglich zu machen, es sei denn, die Veröffentlichung würde übergeordnete Vereinszwecke gefährden.