Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

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* Alle Beteiligten sorgen für die Vermeidung von Interessenkonflikten und -kollisionen im Verein.
* Alle Beteiligten sorgen für die Vermeidung von Interessenkonflikten und -kollisionen im Verein.
* Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offengelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und  
* Kollidieren Interessen des Vereins mit Interessen von Mitgliedern des Vorstands / der Geschäftsführung oder ihnen nahe stehenden Personen, so werden diese gegenüber dem Vorstand offengelegt. In diesem Falle wirkt das betroffene Vorstandsmitglied / die Geschäftsführung bei allen den Sachverhalt betreffenden Entscheidungen und Verhandlungen nicht mit.
Verhandlungen nicht mit.
* Können Interessenkonflikte nicht einvernehmlich innerhalb der Vereinsführung gelöst werden, wird das Good-Governance-Gremium als neutrale Instanz angerufen. Bei einvernehmlichen Lösungen, die innerhalb der Vereinsführung erarbeitet werden, wird das Good-Governance-Gremium zeitnah über den Interessenkonflikt und die entsprechenden Maßnahmen zu dessen Lösung informiert.
* Können Interessenkonflikte nicht einvernehmlich innerhalb der Vereinsführung gelöst werden, wird das Good-Governance-Gremium als neutrale Instanz angerufen. Bei  
* Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend oder sonstige wirtschaftliche Naheverhältnisse) von Angestellten, Werkunternehmer*innen und bezahlten Dienstleister*innen von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.
einvernehmlichen Lösungen, die innerhalb der Vereinsführung erarbeitet werden, wird das Good-Governance-Gremium zeitnah über den Interessenkonflikt und die entsprechenden Maßnahmen zu dessen Lösung informiert.
* Persönliche Verhältnisse (verheiratet, nahe verwandt oder verschwägert bzw. in einer dauerhaften Partnerschaft lebend oder sonstige wirtschaftliche Naheverhältnisse) von Angestellten, Werkunternehmer*innen und bezahlten Dienstleister*innen von Wikimedia Österreich zu Mitgliedern des Vorstands oder der Geschäftsführung sind
gegenüber dem Good-Governance-Gremium offen zu legen.


=== Unvereinbarkeiten ===
=== Unvereinbarkeiten ===
Vorstand, WLM
4.941

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