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Projekte/Anstellung von Mitarbeitern: Unterschied zwischen den Versionen

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'''a) Beauftragung einer Buchhaltungsfirma.''' Kosten nach einer Schätzung auf der
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Mitgliederversammlung € 1.- pro Buchungszeile. Kostenvoranschläge einholen. In
Mitgliederversammlung € 1.- pro Buchungszeile. Kostenvoranschläge einholen. In
dem Betrag ist Umsatzsteuer enthalten. (Eine Absetzbarkeit der Vorsteuer durch den
dem Betrag ist Umsatzsteuer enthalten. (Eine Absetzbarkeit der Vorsteuer durch den
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Einnahmen als Spenden hat, möglich.)
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'''b) Werkvertrag.''' Der Auftrag geht an eine bestimmte Person, die ein bestimmtes
b) Werkvertrag.''' Der Auftrag geht an eine bestimmte Person, die ein bestimmtes
Werk (z. B. die Abarbeitung der Einzüge und Buchungen einer Spendenperiode im
Werk (z. B. die Abarbeitung der Einzüge und Buchungen einer Spendenperiode im
Herbst) übernimmt und dafür einen Pauschalbetrag erhält. (Der Beauftragte muss
Herbst) übernimmt und dafür einen Pauschalbetrag erhält. (Der Beauftragte muss
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kommt ein Dienstgeberbeitrag an die Gebietskrankenkasse.
kommt ein Dienstgeberbeitrag an die Gebietskrankenkasse.


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'''d) Geringfügig Beschäftigte.''' Die Grenze liegt derzeit bei € 366,65 monatlich (es gibt
d) Geringfügig Beschäftigte.''' Die Grenze liegt derzeit bei € 366,65 monatlich (es gibt
auch tägliche Grenzen, die aber evtl. auf ein Monat verteilt werden können. Es
auch tägliche Grenzen, die aber evtl. auf ein Monat verteilt werden können. Es
entstehen keine weiteren Kosten. Die Steuer muss der Beschäftigte selbst jährlich
entstehen keine weiteren Kosten. Die Steuer muss der Beschäftigte selbst jährlich

Version vom 2. Dezember 2010, 21:37 Uhr

Diskussionen bitte auf der Diskussionsseite führen, diese Seite dient zum Zusammentragen von Material und Ergebnissen.

Teilnehmer

  1. Heinz Egger
  2. Kurt Kulac

Material

Varianten des Personalmanagements

Ich möchte mich an der Ausarbeitung eines Vorschlags für bezahlte Arbeitskräfte zur Eingabe von Spendeneinzügen und diversen Buchhaltungsaufgaben beteiligen: Varianten:

a) Beauftragung einer Buchhaltungsfirma. Kosten nach einer Schätzung auf der Mitgliederversammlung € 1.- pro Buchungszeile. Kostenvoranschläge einholen. In dem Betrag ist Umsatzsteuer enthalten. (Eine Absetzbarkeit der Vorsteuer durch den Verein ist zu prüfen, ist aber nur im Rahmen eines “Hilfsbetriebs”, der auch andere Einnahmen als Spenden hat, möglich.)

b) Werkvertrag. Der Auftrag geht an eine bestimmte Person, die ein bestimmtes Werk (z. B. die Abarbeitung der Einzüge und Buchungen einer Spendenperiode im Herbst) übernimmt und dafür einen Pauschalbetrag erhält. (Der Beauftragte muss seine Steuern und evtl. Sozialversicherungsbeiträge selbst abrechnen).

c) Freier Dienstvertrag. Es wird nach Stunden abgerechnet. Dem freien Dienstnehmer ist ein Betrag von 14,65 - 17,65 % (je nach Einkommenshöhe) für Sozialversicherung abzuziehen und an die Gebietskrankenkasse abzuliefern. Dazu kommt ein Dienstgeberbeitrag an die Gebietskrankenkasse.

d) Geringfügig Beschäftigte. Die Grenze liegt derzeit bei € 366,65 monatlich (es gibt auch tägliche Grenzen, die aber evtl. auf ein Monat verteilt werden können. Es entstehen keine weiteren Kosten. Die Steuer muss der Beschäftigte selbst jährlich beim Arbeitnehmerausgleich verrechnen, wenn er noch andere Einkommen hat. Beschäftigt der Dienstgeber (also der Verein) mehrere Geringfügige gleichzeitig, muss er ab 1,5 geringfügig Beschäftigten einen Dienstgeberbeitrag von etwas über 17% an die Gebietskrankenkasse abliefern. Es fallen aliquote Anteile für ein 13. Und 14. Monatgehalt an (also für ein Jahr Beschäftigung 2 Monatsgehälter).

e) Teilzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Lohsteuer (ab ca. € 1000.- im Monat) und Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18,65%) für den Dienstnehmer abgezogen. Der Dienstgeber zahlt: 4,5 % Lohnsummensteuer, ca. 20% Dienstgeberbeitrag an die Sozialversicherung, € 0,72 U-Bahn-Steuer in Wien pro Woche (nur für Beschäftigte mit mehr als 10 Wochenstunden), und, wenn nicht befreit, 3% Kommunalsteuer. Es kommen 13. Und 14. Monatsgehalt sowie 5 Wochen bezahlter Urlaubsanspruch mit obigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen hinzu.

f) Vollzeitbeschäftigte. Wie oben bei Teilzeitbeschäftigten. Es muss ein Dienstvertrag ausgearbeitet werden, in dem festgehalten wird, wie mit Mehrstunden über der täglichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden umgegangen wird (z. B. Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten), Kündigungsfristen usw. Es sind tägliche Arbeitsaufzeichnungen über die geleisteten Stunden zu führen. Ich würde mich um die diversen Informationen wegen der Anmeldung bei der Sozialversicherung und den Steuern (Finanzamt, Stadt Wien) kümmern.

Mfg

Beppo