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Projekte/Mitgliederversammlung 2020: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. Mai 2020, 16:52 Uhr


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Mitgliederversammlung
27. Juni 2020


Termine im Überblick
19.05. Ideenwerkstatt
24.05. Deadline Mitgliedsbeiträge
31.05. Deadline Anträge zur MV
31.05. Deadline Kandidaturen für Ämter
02.06. Videokonferenz mit Kandidat*innen
12.06. Start E-Voting
19.06. Ende E-Voting
21.06. Deadline Stimmrechtsübertragung
25.06. Deadline Anmeldung zur MV
27.06. Online-MV

Trotz der COVID-19-Pandemie möchten wir sicherstellen, dass das Vereinsleben soweit als möglich geregelt weiterläuft. Dazu gehört auch unsere jährliche Mitgliederversammlung (MV). Da die Gesetzgebung rund um COVID-19 nun die dafür nötige gesetzliche Grundlage bietet und unklar ist, unter welchen Bedingungen persönliche Treffen in Zukunft möglich sein werden, möchten wir daher den geplanten Termin für die 13. ordentliche Mitgliederversammlung beibehalten. Wir laden euch hiermit zu unserer ersten Online-Mitgliederversammlung am Samstag, 27. Juni 2020 ein.

Dazu werden natürlich einige Änderungen im Ablauf nötig sein, die wir euch im Folgenden näher beschreiben. Bitte nehmt euch die Zeit alles durchzulesen, damit ihr wisst was euch erwartet.

Tagesordnung ab 14 Uhr

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Bericht der Obfrau und der Geschäftsführung
  • Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüferinnen
  • Bericht des Good Governance Gremiums
  • Entlastung des Vorstands
  • Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse über die Statutenänderungen (Wahlordnung)
  • Bekanntgabe der Wahlergebnisse (Vorstand, Rechnungsprüfung, Good Governance Gremium)
  • Vorstellung aktueller Projekte
  • Allfällige Anträge
  • Allfälliges

Voraussichtliches Ende: 17 Uhr

Plattform

Wie bei unseren anderen derzeitigen Online-Events kommt auch zur MV die Plattform GoToMeeting Business zum Einsatz. Um Vandalismus durch Fremde zu verhindern, werden wir euch den Zugang zum System nach eurer Anmeldung per E-Mail mitteilen und nicht öffentlich auf dem Wiki und der Mailingliste posten. Bei einer ersten Teilnahme an GoToMeeting wird man bei Eingabe des Links zuerst dazu aufgefordert, das zugehörige kostenlose Programm auf dem eigenen Gerät zu installieren. Zur Teilnahme benötigt ihr jedenfalls ein Gerät, das über ein Mikrofon und eine Audioausgabe verfügt sowie idealerweise auch über eine Kamera verfügt. Weitere Informationen zur Benutzung findet ihr hier. Es gelten unsere Videokonferenz-Spielregeln.

Wahlen

2020 ist ein Wahljahr und im Rahmen der neuen Wahlordnung, die wir mit euch bereits im Herbst letzten Jahres diskutiert haben, hatten wir ohnehin vor, in Zukunft E-Voting einzuführen. Um möglichst vielen Vereinsmitgliedern eine Abstimmung zu ermöglichen, möchten wir nun bereits heuer die Chance der COVID-19-Regelungen nutzen, um auf diese Weise den neuen Vorstand, die Rechnungsprüfung und die Communityvertreter*in im Good Governance Gremium zu bestimmen. Zum Einsatz kommt das System der Firma POLYAS, das sich bereits bei Wikimedia Deutschland bewährt hat. Alle wahlberechtigten Mitglieder erhalten eine personalisierte Mail vom System mit einem individualisierten Passwort für eine einmalige Stimmabgabe. Die Wahl wird also im Gegensatz zu den Vorjahren geheim sein, auch WMAT hat keinen Zugriff auf die detaillierten Wahlentscheidungen. Die aggregierten Ergebnisse werden WMAT von der Firma vor der MV zugestellt und im Rahmen der Veranstaltung veröffentlicht. Das E-Voting startet am 12. Juni 2020 und endet am 19. Juni 2020.

Dazu ist es notwendig, dass sich alle Kandidat*innen für den Vorstand und die anderen Ämter bis zum 31. Mai 2020 (24 Uhr MESZ) auf der entsprechenden Seite im Mitgliederwiki eintragen, damit sie auf dem Wahlzettel berücksichtigt werden können.

Die Kandidat*innen haben die Möglichkeit, sich bei einer WikiDienstag-Videokonferenz am 2. Juni 2020 (18:30–20:00) persönlich vorzustellen. Von dieser Videokonferenz wird es ein schriftliches Protokoll geben. Fragen an die Kandidat*innen können dort gestellt werden oder vorab per E-Mail an verein@wikimedia.at geschickt werden. Nehmen Kandidat*innen nicht an der WikiDienstag-Videokonferenz teil, können sie Fragen auch schriftlich beantworten, dies kann dann im Protokoll ergänzt werden.

Um sicherzustellen, dass nur wahlberechtigte Mitglieder einen Stimmzettel erhalten, ist es nötig heuer die Mitgliedsbeiträge zeitig zu überweisen: Gemäß den Beschlüssen der 2012er-MV ist auch das Stimm- und Wahlrecht an die Zahlung der Beiträge geknüpft – daher bitten wir alle, deren Beiträge noch ausstehen, diese bis spätestens zum 24. Mai 2020 zu überweisen. Falls ihr uns eine Einzugsermächtigung erteilt habt, wird der Betrag automatisch im Mai abgebucht. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang können wir leider keine Stimmzettel zustellen.
Bitte macht bei der Überweisung im Verwendungszweck deutlich, dass es sich um den Mitgliedsbeitrag (bzw. -beiträge im Falle von bereits länger säumigen Mitgliedern) handelt und gebt euren vollen Namen an, falls zur Hand bitte auch die Mitgliedsnummer.

Mitgliedsbeitrag:

Ordentliches Mitglied: 20 EUR / Jahr
Fördermitglied: Mindestbeitrag 20 EUR / Jahr oder 5 EUR / Monat

Bankverbindung:

Erste Bank
IBAN: AT15 2011 1824 5364 0304
BIC: GIBAATWWXXX

Statutenänderungen und Anträge

Der elektronische Wahlzettel wird kombiniert mit einem Abstimmungsbogen für die geplanten Statutenänderungen (neue Wahlordnung). Auch allfällige andere Änderungen würden wir gerne soweit als möglich integrieren, daher würden wir darum bitten, allfällige Anträge bis zum 31. Mai 2020 beim Vorstand einzureichen: postalisch (Wikimedia Österreich, Stolzenthalergasse 7/1, 1080 Wien) oder per E-Mail (an verein@wikimedia.at).

Allfällige Abstimmungen über Spontananträge werden während der MV im Chat oder per Video-Handzeichen abgehalten. Diejenigen, die nicht live dabei sein können, haben wie immer die Möglichkeit, von Stimmrechtsübertragungen Gebrauch zu machen. Da diese aber überprüft werden müssen und wir dies heuer nicht vor Ort beim Einlass tun können, bitten wir darum, neben der Person, die die Stimme erhalten soll auch die Geschäftsstelle bis spätestens 21. Juni 2020 darüber zu informieren und das ausgefüllte Formular zu übermitteln.

Wir sind außerdem vom Gesetzgeber angehalten, die Identität der Teilnehmer*innen, die ein Stimmrecht während des Online-Events haben, zu überprüfen. Dafür wird es zwei Möglichkeiten geben: Bevorzugterweise nehmt ihr per Video teil, sodass wir euch zumindest eingangs sehen können oder, falls ihr nur per Audio teilnehmen könnt, wird eine designierte Person aus der Geschäftsstelle euch in einem privaten Chat nach eurem Klarnamen, Geburtsdatum und der Adresse fragen, um durch Abgleich mit der Mitgliederliste eure Identität zu verifizieren. Allerdings ist es laut (derzeitigen) rechtlichen Vorgaben nötig, dass mindestens 50% der Teilnehmenden sich zumindest für Abstimmungen per Video zuschalten, daher bitten wir euch darum, wenn irgendwie durchführbar, Videoteilnahme möglich zu machen!

Weiterführende Links zu den gesetzlichen Grundlagen, auf denen unsere Planungen und Entscheidungen basieren, findet ihr hier:

  • § 1 Abs 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19 Gesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011088
  • Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV (BGBl II 140/2020):
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_140/BGBLA_2020_II_140.pdfsig
  • Erlass des BMJ zur Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung:
https://www.justiz.gv.at/file/2c94848a6ff6ffb20170de903c3a403a.de.0/ejabl%20nr._59_2020.pdf

Außerdem möchten wir wie immer auch bei dieser MV die Gelegenheit nutzen, aktuelle Projekte und neue Ideen zu diskutieren. Einige interessante Anregungen erwarten wir z. B. auch von unserer Online-Ideenwerkstatt am 19. Mai 2020. Im Rahmen der Ideenwerkstatt werden wir auch die geplanten Statutenänderungen (neue Wahlordnung) kurz vorstellen.

Anmeldung

Bitte informiert uns bis 25. Juni 2020 per E-Mail an verein@wikimedia.at über eure Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Nach eurer Anmeldung schicken wir euch den Zugang zur Plattform GoToMeeting Business per E-Mail zu. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 10 Z 7 unserer Statuten mindestens die Hälfte unserer Mitglieder zur MV anwesend sein muss, wobei die MV nach einer halben Stunde auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig wäre.