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Projekte/Mitgliederversammlung 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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(MV 2021)
 
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== Allfällige Anträge ==
== Allfällige Anträge ==
Allfällige Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich bis '''5. Juni 2021''' beim Vorstand postalisch (Wikimedia Österreich, Stolzenthalergasse 7/1, 1080 Wien) oder per E-Mail (an verein@wikimedia.at) eingelangt sein.
Allfällige Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich bis '''5. Juni 2021''' beim Vorstand postalisch (Wikimedia Österreich, Stolzenthalergasse 7/1, 1080 Wien) oder per E-Mail (an verein@wikimedia.at) eingelangt sein.
'''Vorschlag Statutenänderung seitens des Vorstands'''
* Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben.
** §10.9 alt
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen.
** §10.9 neu
Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn der Mitgliederversammlung hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission zu veranlassen, die für die Überprüfung der Stimmberechtigungen und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist.
* Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein.
**§ 15 Abs. 1 (IST): “Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, und sie dürfen nicht Angestellte des Vereins sein.”
**§ 15 Abs. 1 (NEU): “Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, und sie dürfen nicht Angestellte oder Werkvertragsnehmer*innen des Vereins sein, und sie dürfen im Berichtsjahr keine außergewöhnlich hohen monetären Förderungen durch den Verein erhalten haben. Die Rechnungsprüfer*innen sind verpflichtet, alle monetären Unterstützungen und sonstigen finanziellen Beziehungen im Berichtsjahr durch und mit dem Verein im Rahmen ihres Berichts auf der Mitgliederversammlung auszuweisen.”


== Abstimmungen ==
== Abstimmungen ==

Version vom 9. Juni 2021, 16:17 Uhr


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Mitgliederversammlung
19. Juni 2021


Termine im Überblick
31.05. Deadline Mitgliedsbeiträge
05.06. Deadline Anträge zur MV
13.06. Deadline Stimmrechtsübertragung
17.06. Deadline Anmeldung zur MV
19.06. Online-MV

Trotz der COVID-19-Pandemie möchten wir sicherstellen, dass das Vereinsleben soweit als möglich geregelt weiterläuft. Da immer noch gewisse Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten erforderlich sind und die Einschränkungen hinsichtlich persönlicher Treffen seitens der Wikimedia Foundation nach wie vor gelten, bleibt uns auch heuer leider nur der virtuelle Raum. Die 14. ordentliche Mitgliederversammlung (MV) wird somit als Online-Mitgliederversammlung am Samstag, 19. Juni 2021 stattfinden.

Tagesordnung ab 9:30 Uhr

  • Eröffnung und Begrüßung
  • Bericht der Obfrau und der Geschäftsführung
  • Bericht des Kassiers und der Rechnungsprüfer*innen
  • Bericht des Good Governance Gremiums
  • Entlastung des Vorstands
  • Abstimmung über allfällige Statutenänderungen
  • Vorstellung der WMAT Strategie 2025+
  • Vorstellung aktueller Projekte
  • Allfällige Anträge
  • Allfälliges

Voraussichtliches Ende: 13 Uhr

Plattform

Wie bei den meisten unserer anderen derzeitigen Online-Events kommt auch zur Mitgliederversammlung die Plattform GoToMeeting Business zum Einsatz. Um Vandalismus durch Fremde zu verhindern, werden wir euch den Zugang zum System nach eurer Anmeldung per E-Mail mitteilen und nicht öffentlich auf dem Wiki und der Mailingliste posten. Bei einer ersten Teilnahme an GoToMeeting wird man bei Eingabe des Links zuerst dazu aufgefordert, das zugehörige kostenlose Programm auf dem eigenen Gerät zu installieren. Zur Teilnahme benötigt ihr jedenfalls ein Gerät, das über ein Mikrofon und eine Audioausgabe sowie idealerweise auch über eine Kamera verfügt. Es gelten unsere Videokonferenz-Spielregeln.

Mitgliedsbeiträge

Denkt bitte auch daran, eure Mitgliedsbeiträge einzuzahlen, falls das für dieses Jahr noch nicht geschehen ist. Gemäß den Beschlüssen der 2012er MV ist auch das Stimmrecht an die Zahlung der Beiträge geknüpft - daher bitten wir alle, deren Beiträge noch ausstehen, diesen bis zum 31. Mai 2021 zu überweisen. Falls ihr uns eine Einzugsermächtigung erteilt habt, wird der Betrag automatisch im Mai abgebucht.

Bitte macht bei der Überweisung im Verwendungszweck deutlich, dass es sich um den Mitgliedsbeitrag (bzw. -beiträge im Falle von bereits länger säumigen Mitgliedern) handelt und gebt euren vollen Namen an, falls zur Hand bitte auch die Mitgliedsnummer.

Mitgliedsbeitrag:

Ordentliches Mitglied: 20 EUR / Jahr
Fördermitglied: Mindestbeitrag 20 EUR / Jahr oder 5 EUR / Monat

Bankverbindung:

Erste Bank
IBAN: AT15 2011 1824 5364 0304
BIC: GIBAATWWXXX

Allfällige Anträge

Allfällige Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich bis 5. Juni 2021 beim Vorstand postalisch (Wikimedia Österreich, Stolzenthalergasse 7/1, 1080 Wien) oder per E-Mail (an verein@wikimedia.at) eingelangt sein.

Vorschlag Statutenänderung seitens des Vorstands

  • Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben.
    • §10.9 alt

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen.

    • §10.9 neu

Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn der Mitgliederversammlung hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission zu veranlassen, die für die Überprüfung der Stimmberechtigungen und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist.

  • Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein.
    • § 15 Abs. 1 (IST): “Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, und sie dürfen nicht Angestellte des Vereins sein.”
    • § 15 Abs. 1 (NEU): “Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, und sie dürfen nicht Angestellte oder Werkvertragsnehmer*innen des Vereins sein, und sie dürfen im Berichtsjahr keine außergewöhnlich hohen monetären Förderungen durch den Verein erhalten haben. Die Rechnungsprüfer*innen sind verpflichtet, alle monetären Unterstützungen und sonstigen finanziellen Beziehungen im Berichtsjahr durch und mit dem Verein im Rahmen ihres Berichts auf der Mitgliederversammlung auszuweisen.”

Abstimmungen

Abstimmungen über Anträge werden während der MV im Chat oder per Video-Handzeichen abgehalten. Diejenigen, die nicht live dabei sein können, haben wie immer die Möglichkeit, von Stimmrechtsübertragungen Gebrauch zu machen (Vollmacht_Mitgliederversammlung.pdf). Da diese aber überprüft werden müssen und wir dies auch heuer nicht vor Ort beim Einlass tun können, bitten wir darum, neben der Person, die die Stimme erhalten soll auch die Geschäftsstelle bis spätestens 13. Juni 2021 darüber zu informieren und das ausgefüllte Formular zu übermitteln.

Identifizierung

Wie bereits im vergangenen Jahr gelten aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen besondere Rahmenbedingungen für die Online-MV. Wir sind einerseits angehalten, die Identität der Teilnehmer*innen, die ein Stimmrecht während des Online-Events haben, zu überprüfen. Dafür wird es zwei Möglichkeiten geben: Bevorzugterweise nehmt ihr per Video teil, sodass wir euch zumindest eingangs sehen können oder, falls ihr nur per Audio teilnehmen könnt, wird eine designierte Person aus der Geschäftsstelle euch in einem privaten Chat nach eurem Klarnamen, Geburtsdatum und der Adresse fragen, um durch Abgleich mit der Mitgliederliste eure Identität zu verifizieren. Andererseits ist es laut (derzeitigen) rechtlichen Vorgaben nötig, dass mindestens 50% der Teilnehmenden sich zumindest für Abstimmungen per Video zuschalten, daher bitten wir euch darum, wenn irgendwie durchführbar, Videoteilnahme möglich zu machen!

Weiterführende Links zu den gesetzlichen Grundlagen, auf denen unsere Planungen und Entscheidungen basieren, findet ihr hier:

Anmeldung

Bitte informiert uns bis 17. Juni 2021 per E-Mail an verein@wikimedia.at über eure Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Nach eurer Anmeldung schicken wir euch den Zugang zur Plattform GoToMeeting Business per E-Mail zu. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 10 Z 7 unserer Statuten mindestens die Hälfte unserer Mitglieder zur MV anwesend sein muss, wobei die MV nach einer halben Stunde auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig wäre.