Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

→‎§ 18. Auflösung des Vereines: Alle Änderungen von mir heutigen Datums stellen eine Umsetzung der Statutenänderungen von der MV am 2. Juni 2018 dar.
(→‎§ 18. Auflösung des Vereines: Alle Änderungen von mir heutigen Datums stellen eine Umsetzung der Statutenänderungen von der MV am 2. Juni 2018 dar.)
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== § 18. Auflösung des Vereines ==
== § 18. Auflösung des Vereines ==
# Beschließt die Mitgliederversammlung die freiwillige Auflösung des Vereines, hat sie auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und über die Verwendung des Vereinsvermögens zu entscheiden.
# Beschließt die Mitgliederversammlung die freiwillige Auflösung des Vereines, hat sie auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie eine Abwickler*in zu berufen und über die Verwendung des Vereinsvermögens zu entscheiden.
# Im Falle der Auflösung bzw. Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen ungeschmälert für gemeinnützige bzw. wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Vereinsziele zu verwenden.
# Im Falle der Auflösung bzw. Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen ungeschmälert für gemeinnützige bzw. wissenschaftliche Zwecke im Sinne der Vereinsziele zu verwenden.


[[Kategorie:Verein]]
[[Kategorie:Verein]]
Vorstand, WLM
4.941

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