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== § 5 Arten der Mitgliedschaft ==
== § 5 Arten der Mitgliedschaft ==
# Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied
# Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
# Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
# Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
# Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit und den Zweck des Vereins vor allem finanziell fördern und unterstützen.
# Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit und den Zweck des Vereins vor allem finanziell fördern und unterstützen.
# Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie sind von
# Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. Sie sind von Mitgliedsbeiträgen befreit.
Mitgliedsbeiträgen befreit.


== § 6 Erwerb der Mitgliedschaft ==
== § 6 Erwerb der Mitgliedschaft ==
WLM
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