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per Vorstandsbeschluss vom 7. November 2022
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'''Erstattung von Reisenebenkosten:''' Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren (Park & Ride) sowie begründete Taxifahrten.  
'''Erstattung von Reisenebenkosten:''' Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren (Park & Ride) sowie begründete Taxifahrten.  


'''Erstattung von Verpflegungskosten:''' Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann bei einer Reise auf Anfrage erstattet werden, wenn die Reise mehr als 5 Stunden dauert und das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Der Kostenersatz erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege bis zu einem Betrag von maximal EUR 26,40 täglich im Inland. Bei Reisen ins Ausland gelten die Tagsätze der [https://www.wko.at/service/steuern/auslandsreisenkostensaetze.html amtlichen Reisegebührenvorschriften für die Lohnsteuerbefreiung]. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet.
'''Erstattung von Verpflegungskosten:''' Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann in bestimmten Fällen nach Vorlage entsprechender Belege erstattet werden. Dies gilt für Reisen, die mehr als 5 Stunden dauern und bei denen das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist, sowie für die Online-Teilnahme an Treffen (Videokonferenzen), bei der die Gesamtdauer mindestens 5 Stunden innerhalb eines Tages beträgt. Der Kostenersatz erfolgt bei Reisen im Inland bis zu einem Betrag von maximal EUR 26,40 täglich im Inland. Bei Reisen ins Ausland gelten die Tagsätze der [https://www.wko.at/service/steuern/auslandsreisenkostensaetze.html amtlichen Reisegebührenvorschriften für die Lohnsteuerbefreiung]. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet. Der Kostenersatz für die Online-Teilnahme an Treffen beläuft sich auf maximal EUR 21,12 täglich.
 
'''Erstattung von Care-Arbeit-Kosten:''' Bei einer Veranstaltungsteilnahme können die Kosten für die externe Betreuung oder Pflege Angehöriger (Care-Arbeit) erstattet werden. Der Stundensatz soll der Art und dem Umfang der Betreuung angemessen sein und sich im regional jeweils üblichen Rahmen bewegen. Die Kosten für eine Kinderbetreuung können für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren übernommen werden. Die Kostenübernahme ist auf zwei Veranstaltungsteilnahmen je Person und Monat beschränkt.


== Beantragung ==
== Beantragung ==