Vorstand, WLM
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'''Erklärung:''' Wahlberechtigt sollen nur Mitglieder sein, die Ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben. | '''Erklärung:''' Wahlberechtigt sollen nur Mitglieder sein, die Ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben. | ||
'''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, | '''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Vereinszwecks behindern könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.''' | ||
=== S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen === | === S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen === |