Archiv/2012-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.'''
'''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.'''


=== S02 - Titel ===
=== S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen ===
'''Synopsis:''' Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden.
 
'''Änderung:''' Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung.
 
=== S03 - Titel ===
Formulierung
Formulierung
WLM
2.350

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