Workshop Unterstützungsrichtlinien
- Termin: Sonntag, 12. Februar 2017, 13 bis 16 Uhr
- Ort: Geschäftsstelle von Wikimedia Österreich, Stolzenthalergasse 7/1, 1080 Wien
Inhalt
Die Unterstützungsrichtlinien von Wikimedia Österreich wurden im November 2014 vom Vorstand per Beschluss eingeführt. Damit wurden ältere Richtlinien zur Community-Unterstützung in einem Dokument zusammengefasst und teilweise präzisiert und erweitert. Jeweils auf Grundlage eines Vorstandsbeschlusses wurden die Richtlinien im Juni 2015 (Einführung Verpflegungsmehraufwand) und Mai 2016 (Maßnahmen bei Nichterfüllen der Berichtspflicht).
Da Interesse angemeldet wurde, bestimmte Richtlinien wie etwa zur Nachnutzung von Mediendateien durch Dritte, neu zu diskutieren, veranstalten wir dafür einen extern moderierten Workshop. Die Ergebnisse können dann als Grundlage für vom Verein beschlossene Änderungen an den Unterstützungsrichtlinien dienen.
Anmeldung
Ja, ich komme.
- Philip Kopetzky (Diskussion) 15:16, 27. Jan. 2017 (CET)
- Agruwie Disk 15:20, 27. Jan. 2017 (CET)
- --Häferl (Diskussion) 21:24, 8. Feb. 2017 (CET)
- -- Beppo (Diskussion) 18:42, 9. Feb. 2017 (CET)
- Raimund Liebert
- --Hubertl (Diskussion) 08:11, 11. Feb. 2017 (CET)
- ...
Nein, ich komme nicht.
- Ailura (Diskussion)
- --M@nfred (Diskussion) 16:45, 8. Feb. 2017 (CET)
Protokoll
- Konsens bei Anwesenden in DUNKELGRÜNER Schrift
- Kein Konsens bzw. verschiedene Möglichkeiten HELLGELB hinterlegt
- Machbarkeit unklar bzw. von WMAT noch abzuklären HELLBLAU hinterlegt
Diskussion: Neue Richtlinie bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung von WMAT-unterstützten Dateien
Betroffene Community-Mitglieder
Zu unterscheiden ist zwischen direkter und indirekter Unterstützung: Betroffen sind nur Community-Mitglieder, deren Aktivitäten bei der Erstellung von Mediendateien direkt unterstützt wurden, die Unterstützungen also einzelnen Personen direkt zuordenbar sind (Beispiele: Reisekosten, Equipment, Akkreditierungen).
Vorgehen bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung
Wenn der Urheber den Nachnutzer kontaktieren will, ist Schritt 1 verpflichtend, bevor Schritt 2 gesetzt wird.
SCHRITT 1: Aufklärendes E-Mail ohne finanzielle Forderungen und ohne “setzen Sie diesen Schritt, sonst…”. Die Aufklärung zielt darauf zu erklären, wie die Mediendatei unter der jeweiligen Lizenz korrekt nachzunutzen ist. Für das E-Mail soll es verschiedene Vorlagen geben. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:
- a) wenn reparabel (z. B. Website): Das E-Mail umfasst eine Aufforderung, die fehlerhafte Nachnutzung zu reparieren (und eine Anleitung dazu). Eine angemessene Frist zur Reparatur wird in den Unterstützungsrichtlinien festgelegt, aber nicht im E-Mail an den Nachnutzer genannt. Wie lange eine “angemessene Frist” dauern könnte (z. B. vier Wochen), ist noch rechtlich abzuklären.
- b) wenn nicht reparabel (z. B. Buch): verschiedene Varianten wurden diskutiert:
- mit Frage, wie sich der Nachnutzer das weitere Vorgehen vorstellt
- mit Vorschlag für gütliche Einigung (wie konkret?)
- mit Aufforderung, an Wikimedia zu spenden
- mit Aufforderung, an Nicht-Wikimedia-Organisation zu spenden (z. B. Creative Commons)
SCHRITT 2: Wenn Schritt 1 gesetzt wurde und die festgelegte Frist erfolglos verstrichen ist, steht es dem Urheber als Schritt 2 frei, auf eigene Faust rechtliche Schritte gegen den Nachnutzer einzuleiten. Schritt 1 gilt als erledigt, wenn ein bestimmter Urheber einen bestimmten Nachnutzer kontaktiert hat; d. h. einerseits muss Schritt 1 nicht für jede neu fehlerhaft nachgenutzte Datei neu gesetzt werden (einmal genügt), andererseits gilt Schritt 1 nicht als erledigt, wenn ein anderer Urheber den Nachnutzer bereits kontaktiert hatte. Offen ist, ob es dafür eine rechtliche Unterstützung seitens WMAT geben kann bzw. WMAT die Anwaltskosten übernehmen kann.
Dokumentation
Die Kommunikation des Urhebers mit dem Nachnutzer muss (in Teilen) dokumentiert werden. Dies geschieht in der Form, dass WMAT in CC gesetzt wird und WMAT das jeweilige E-Mail speichert. Zwei verschiedene Varianten wurde diskutiert, wobei die erste Variante in der Diskussion mehr Zustimmung bekommen hat:
- nur Schritt 1 muss als CC-Beleg an WMAT gehen
- nur die Einleitung von Schritt 2 muss als CC-Beleg an WMAT gehen
Sanktionen bei Verstoß
Definiert als “Kann”: Schritte seitens WMAT werden vorbehalten, d.h. ein Ausschluss von künftiger Unterstützung ist möglich.
Weiteres Vorgehen
- Ziel: Eine neue Regelung bezüglich fehlerhafte Nachnutzung von WMAT-unterstützten Dateien soll bis spätestens 1. Juli in die Unterstützungsrichtlinien aufgenommen werden.
- Von unterstützten Personen soll eine Bestätigung der Kenntnisnahme der neuen Unterstützungsrichtlinien einmalig per Mail eingefordert werden.