Workshop Unterstützungsrichtlinien

Version vom 18. August 2022, 14:52 Uhr von Raimund Liebert (Diskussion | Beiträge)
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  • Termin: Sonntag, 12. Februar 2017, 13 bis 16 Uhr
  • Ort: Geschäftsstelle von Wikimedia Österreich, Stolzenthalergasse 7/1, 1080 Wien

Inhalt

Die Unterstützungsrichtlinien von Wikimedia Österreich wurden im November 2014 vom Vorstand per Beschluss eingeführt. Damit wurden ältere Richtlinien zur Community-Unterstützung in einem Dokument zusammengefasst und teilweise präzisiert und erweitert. Jeweils auf Grundlage eines Vorstandsbeschlusses wurden die Richtlinien im Juni 2015 (Einführung Verpflegungsmehraufwand) und Mai 2016 (Maßnahmen bei Nichterfüllen der Berichtspflicht).

Da Interesse angemeldet wurde, bestimmte Richtlinien wie etwa zur Nachnutzung von Mediendateien durch Dritte, neu zu diskutieren, veranstalten wir dafür einen extern moderierten Workshop. Die Ergebnisse können dann als Grundlage für vom Verein beschlossene Änderungen an den Unterstützungsrichtlinien dienen.

Anmeldung

Ja, ich komme.

Nein, ich komme nicht.

Protokoll

  • Konsens bei Anwesenden in DUNKELGRÜNER Schrift
  • Kein Konsens bzw. verschiedene Möglichkeiten HELLGELB hinterlegt
  • Machbarkeit unklar bzw. von WMAT noch abzuklären HELLBLAU hinterlegt

Diskussion: Neue Richtlinie bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung von WMAT-unterstützten Dateien

Betroffene Community-Mitglieder

Zu unterscheiden ist zwischen direkter und indirekter Unterstützung: Betroffen sind nur Community-Mitglieder, deren Aktivitäten bei der Erstellung von Mediendateien direkt unterstützt wurden, die Unterstützungen also einzelnen Personen direkt zuordenbar sind (Beispiele: Reisekosten, Equipment, Akkreditierungen).

Da ist etwas unter den Tisch gefallen

Ungeklärt - obschon ausführlich angesprochen - ist die Frage, was direkte und indirekte Förderungen sind. Mein Vorschlag war, die Fälle taxativ aufzuzählen. Bitte das auch noch besprechen, denn diese Sache ist in hohem Maß geeignet, dass damit Schindluder getrieben wird und es in Folge zu völlig unnötigen Diskussionen kommt - die man jetzt an dieser Stelle klären muss. Wenn der Unterschied nicht klar herausgearbeitet wird, bleibt nichts anderes übrig, dass man alles unter direkte Förderung subsummiert. --Hubertl (Diskussion) 10:09, 9. Mär. 2017 (CET)

Ich betone noch einmal: Es gab Konsens darüber, dass möglicherweise zwischen direkter und indirekter Unterstützung unterschieden werden soll. Mit unterschiedlichen Konsequenzen, was die Verpflichtung der "Geförderten" gegenüber den Förderbedingungen betrifft. Es gab aber KEINEN Konsens darüber, was genau unter direkt und indirekt verstanden werden soll. Da man sich hier offenbar mit dieser Frage nicht auseinandersetzen will stelle ich diese Angelegenheit von grün auf gelb. Kein Konsens! --Hubertl (Diskussion) 15:17, 18. Apr. 2017 (CEST)

Vorgehen bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung

Wenn der Urheber den Nachnutzer kontaktieren will, ist Schritt 1 verpflichtend, bevor Schritt 2 gesetzt wird.

SCHRITT 1: Aufklärendes E-Mail ohne finanzielle Forderungen und ohne “setzen Sie diesen Schritt, sonst…”. Die Aufklärung zielt darauf zu erklären, wie die Mediendatei unter der jeweiligen Lizenz korrekt nachzunutzen ist. Für das E-Mail soll es verschiedene Vorlagen geben. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

a) wenn reparabel (z. B. Website): Das E-Mail umfasst eine Aufforderung, die fehlerhafte Nachnutzung zu reparieren (und eine Anleitung dazu). Eine angemessene Frist zur Reparatur wird in den Unterstützungsrichtlinien festgelegt, aber nicht im E-Mail an den Nachnutzer genannt. Wie lange eine “angemessene Frist” dauern könnte (z. B. vier Wochen), ist noch rechtlich abzuklären.
b) wenn nicht reparabel (z. B. Buch): verschiedene Varianten wurden diskutiert:
  • mit Frage, wie sich der Nachnutzer das weitere Vorgehen vorstellt
  • mit Vorschlag für gütliche Einigung (wie konkret?)
  • mit Aufforderung, an Wikimedia zu spenden
  • mit Aufforderung, an Nicht-Wikimedia-Organisation zu spenden (z. B. Creative Commons)

SCHRITT 2: Wenn Schritt 1 gesetzt wurde und die festgelegte Frist erfolglos verstrichen ist, steht es dem Urheber als Schritt 2 frei, auf eigene Faust rechtliche Schritte gegen den Nachnutzer einzuleiten. Schritt 1 gilt als erledigt, wenn ein bestimmter Urheber einen bestimmten Nachnutzer kontaktiert hat; d. h. einerseits muss Schritt 1 nicht für jede neu fehlerhaft nachgenutzte Datei neu gesetzt werden (einmal genügt), andererseits gilt Schritt 1 nicht als erledigt, wenn ein anderer Urheber den Nachnutzer bereits kontaktiert hatte. Offen ist, ob es dafür eine rechtliche Unterstützung seitens WMAT geben kann bzw. WMAT die Anwaltskosten übernehmen kann.

Dokumentation

Die Kommunikation des Urhebers mit dem Nachnutzer muss (in Teilen) dokumentiert werden. Dies geschieht in der Form, dass WMAT in CC gesetzt wird und WMAT das jeweilige E-Mail speichert. Zwei verschiedene Varianten wurde diskutiert, wobei die erste Variante in der Diskussion mehr Zustimmung bekommen hat:

  • nur Schritt 1 muss als CC-Beleg an WMAT gehen
  • nur die Einleitung von Schritt 2 muss als CC-Beleg an WMAT gehen

Sanktionen bei Verstoß

Definiert als “Kann”: Schritte seitens WMAT werden vorbehalten, d.h. ein Ausschluss von künftiger Unterstützung ist möglich.

Weiteres Vorgehen

  • Ziel: Eine neue Regelung bezüglich fehlerhafte Nachnutzung von WMAT-unterstützten Dateien soll bis spätestens 1. Juli in die Unterstützungsrichtlinien aufgenommen werden.
  • Von unterstützten Personen soll eine Bestätigung der Kenntnisnahme der neuen Unterstützungsrichtlinien einmalig per Mail eingefordert werden.

Weiterer Zeitplan

Zeitplan Unterstützungsrichtlinien fehlerhafte Nachnutzung

bis 9. März 2017
  • "Offen ist, ob es dafür eine rechtliche Unterstützung seitens WMAT geben kann bzw. WMAT die Anwaltskosten übernehmen kann." VORSTAND
  Nein, ist nicht möglich.
  • "Wie lange eine “angemessene Frist” dauern könnte (z. B. vier Wochen), ist noch rechtlich abzuklären." VORSTAND
  Vier Wochen (in Anlehnung an CC-BY-SA-4.0-Nachbesserungsfrist). Juristische Ergänzung: In der Kommunikation mit dem Nachnutzer ist es, anders als im Workshop angedacht, besser, gleich die 4-Wochen-Frist zu kommunizieren anstatt unspezifisch von einer "angemessenen" Frist zu sprechen; da laut Rechtspraxis unter einer angemessenen Frist zur Korrektur von Nachnutzungsmängeln nur wenige Tage verstanden werden.
Um der Genauigkeit Willen: Es geht nicht ohne den Hinweis, dass diese Frist ab Kenntniserlangung des Verstoßes gelten kann! Was wohl selbstverständlich ist. --Hubertl (Diskussion) 07:24, 26. Mär. 2017 (CEST)
bis 21. März 2017
  • Vorschlag zu: Festlegung Vorgehen bei nichtreparablen Lizenzverstößen. GESCHÄFTSSTELLE
 
  • Vorschlag zu: Festlegung auf eine der beiden Varianten bei der Dokumentation. GESCHÄFTSSTELLE
 
bis 23. März 2017
  • Festlegung Vorgehen bei nichtreparablen Lizenzverstößen. VORSTAND
 
    • Bei Lizenzverstößen in nicht reparablen Fällen (z.B. bei Druckmedien) soll beim Erstkontakt eine freundliche Aufklärung bzgl. der richtigen Lizensierung erfolgen. Im Interesse der freien Wissensvermittlung sollte auch in Wiederholungsfällen das Augenmerk auf einer für alle Parteien akzeptablen Eingung liegen.
    • Der Verein behält sich das Recht vor, in Fällen, wo nicht im Sinne der oben genannten Empfehlungen gehandelt wurde, Maßnahmen bei der zukünftigen Unterstützung der betroffenen Person(en) zu ergreifen.
  • Festlegung auf eine der beiden Varianten bei der Dokumentation. VORSTAND
  Nur Schritt 1 muss als CC-Beleg an WMAT gehen.
bis 25. März 2017
  • Feedback zu weiterer Ausarbeitung bei Ideenwerkstatt. COMMUNITY
  Siehe Projekte/Ideenwerkstatt 2017#Übergangslösung bei fehlerhaften Nachnutzungen
bis 15. Juni 2017
  • Textvorschlag für Wortlaut Unterstützungsrichtlinien GESCHÄFTSSTELLE
 
  • Textvorschlag für Info-Mails GESCHÄFTSSTELLE
 
bis 21. Juni 2017
  • Vorstandsbeschluss zu überarbeiteten Unterstützungsrichtlinien VORSTAND
 
bis 1. Juli 2017
  • Implementierung (div. Wikis) GESCHÄFTSSTELLE