Spezial:Badtitle/NS90:Diskussion:Archiv/2012-Mitgliederversammlung/A11 - Änderung des Geschäftsjahres/Antwort

Version vom 9. November 2012, 18:35 Uhr von Zeitgeisterfahrer (Diskussion | Beiträge) (Antwort auf A11 - Änderung des Geschäftsjahres)
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Die Mitgliederversammlung sollte einen Beschluss fassen, von wann bis wann das Vereinsjahr (Geschäftsjahr) gilt.

Diese Frage ist noch immer nicht geklärt, und in der Vergangenheit gab es daher immer wieder krumme Abrechnungen (bezogen auf den Abrechnungszeitraum) und Unklarheiten über den Termin der Mitgliederversammlung.

Der Vorschlag lautet, das Vereinsjahr auf das Kalenderjahr zu legen.

Dies hätte den Vorteil, dass dies der allen Mitgliedern am geläufigste Zeitraum ist.

Zudem könnte die Mitgliederversammlung dann zu einer Zeit stattfinden, in der weniger widrige Wetterbedingungen vorherrschen.