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* die Rechnungsprüfer '''(§15)'''
* die Rechnungsprüfer '''(§15)'''
* das Schiedsgericht.'''(§16)'''
* das Schiedsgericht.'''(§16)'''
* '''und zwei Beiräten (§ 17)'''
* '''und zwei Beiräten'''


Eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung kann die Tätigkeit
Eine vom Vorstand zu beschließende Geschäftsordnung kann die Tätigkeit
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