Archiv/2012-Satzungsänderung: Unterschied zwischen den Versionen

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== § 5 Arten der Mitgliedschaft ==
== § 5 Arten der Mitgliedschaft ==
# Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
# Die Mitglieder des Vereines gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Bei der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
# Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
# Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich an der Vereinsarbeit beteiligen.
# Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit und den Zweck des Vereins vor allem finanziell fördern und unterstützen.
# Außerordentliche Mitglieder sind jene, die die Vereinstätigkeit und den Zweck des Vereins vor allem finanziell fördern und unterstützen.
Mitglieder, Administratoren
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