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gemäß Vorstandsbeschluss vom 14. April 2016 laut https://mitglieder.wikimedia.at/index.php?title=Archiv%2F2016-Vorstandsbeschl%C3%BCsse&type=revision&diff=13396&oldid=13318
(Vorstandsbeschluss vom 11.6.2015)
(gemäß Vorstandsbeschluss vom 14. April 2016 laut https://mitglieder.wikimedia.at/index.php?title=Archiv%2F2016-Vorstandsbeschl%C3%BCsse&type=revision&diff=13396&oldid=13318)
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* ''Besondere Bedingungen:'' Grundsätzlich werden drei Arten von erstattungsfähigen Reisekosten unterschieden: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten, wobei ganz besonders auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten ist. Erstattungsfähige Bahnfahrten sind Fahrten 2. Klasse (oder Äquivalent) mit dem günstigsten Anbieter unter Ausnutzung eventuell vorhandener Ermäßigungskarten oder Sondertarife. Bei Fahrten über 50 Kilometer Entfernung wird auch eine Sitzplatzreservierung 2. Klasse (oder Äquivalent) übernommen. Bei Fahrten mit dem privaten PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet, wobei der genaue Abfahrts- und Zielort angegeben werden muss. Wenn möglich und sinnvoll, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Erstattungsfähig sind außerdem Kosten für Flüge in der Economy Class mit dem jeweils günstigsten Anbieter am Reisetag. An- und Abreise zum/vom Flughafen werden ebenfalls erstattet. Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren sowie begründete Taxifahrten. Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann auf Anfrage erstattet werden, wenn die Reise mehr als 5 Stunden dauert und das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Eine Unterstützung ist dabei bis zu einem Maximalbetrag von 20 Euro je Tag anhand vorgelegter Belege möglich. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet. Eine erhaltene Reisekostenerstattung unterliegt der Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung seitens des/der Antragsteller/in.
* ''Besondere Bedingungen:'' Grundsätzlich werden drei Arten von erstattungsfähigen Reisekosten unterschieden: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten, wobei ganz besonders auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten ist. Erstattungsfähige Bahnfahrten sind Fahrten 2. Klasse (oder Äquivalent) mit dem günstigsten Anbieter unter Ausnutzung eventuell vorhandener Ermäßigungskarten oder Sondertarife. Bei Fahrten über 50 Kilometer Entfernung wird auch eine Sitzplatzreservierung 2. Klasse (oder Äquivalent) übernommen. Bei Fahrten mit dem privaten PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet, wobei der genaue Abfahrts- und Zielort angegeben werden muss. Wenn möglich und sinnvoll, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Erstattungsfähig sind außerdem Kosten für Flüge in der Economy Class mit dem jeweils günstigsten Anbieter am Reisetag. An- und Abreise zum/vom Flughafen werden ebenfalls erstattet. Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren sowie begründete Taxifahrten. Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann auf Anfrage erstattet werden, wenn die Reise mehr als 5 Stunden dauert und das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Eine Unterstützung ist dabei bis zu einem Maximalbetrag von 20 Euro je Tag anhand vorgelegter Belege möglich. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet. Eine erhaltene Reisekostenerstattung unterliegt der Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung seitens des/der Antragsteller/in.


* ''Antrag und Abwicklung:'' Die Unterstützung kann vor Antritt der Reise formlos per E-Mail beantragt werden, wobei folgende Angaben erforderlich sind: Reiseziel und Reisezeitraum, geplante Aktivitäten am Reisezielort sowie geschätzte Kosten aufgeschlüsselt nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten. Im Fall einer Genehmigung erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Reise und nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars zur Reisekostenerstattung sowie entweder der Originalbelege in Papierform oder elektronischer Kopien der Originalbelege, wobei der/die Antragsteller/in in letztem Fall die Originalbelege mindestens sieben Jahre ab 1. Jänner des Folgejahres nach der Einreichung aufbewahren und auf Verlangen vorlegen muss. Die öffentliche Berichterstattung durch den/die Antragsteller/in hat spätestens vier Wochen nach Abschluss der Reise auf einer von Wikimedia Österreich betriebenen Website oder in einem Wikimedia-Projekt nach Wahl des/der Antragsteller/in zu erfolgen, wobei Wikimedia Österreich von der Veröffentlichung unmittelbar zu informieren ist. Die Berichte haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten: zum Zweck der Reise, zu den Ergebnissen in Hinblick auf den angegebenen Zweck, zur Anzahl und Art der Teilnehmer/innen an den Aktivitäten am Reisezielort sowie gegebenenfalls zu besonderen Erfahrungen beim Erreichen des angegebenen Zwecks. Berichte sind erwünscht, aber nicht verpflichtend, wenn der Zweck der Reise ausschließlich im Zusammenhang mit der Erstellung von Mediendateien steht und diese auf Wikimedia Commons unter einer freien Lizenz, die auch eine kommerzielle Nutzung zulässt, und unter Verwendung der Vorlage <nowiki>{{Supported by Wikimedia Österreich}}</nowiki> auf den Dateibeschreibungsseiten hochgeladen werden.
* ''Antrag und Abwicklung:'' Die Unterstützung kann vor Antritt der Reise formlos per E-Mail beantragt werden, wobei folgende Angaben erforderlich sind: Reiseziel und Reisezeitraum, geplante Aktivitäten am Reisezielort sowie geschätzte Kosten aufgeschlüsselt nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten. Im Fall einer Genehmigung erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Reise und nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars zur Reisekostenerstattung sowie entweder der Originalbelege in Papierform oder elektronischer Kopien der Originalbelege, wobei der/die Antragsteller/in in letztem Fall die Originalbelege mindestens sieben Jahre ab 1. Jänner des Folgejahres nach der Einreichung aufbewahren und auf Verlangen vorlegen muss. Die öffentliche Berichterstattung durch den/die Antragsteller/in hat spätestens vier Wochen nach Abschluss der Reise auf einer von Wikimedia Österreich betriebenen Website oder in einem Wikimedia-Projekt nach Wahl des/der Antragsteller/in zu erfolgen, wobei Wikimedia Österreich von der Veröffentlichung unmittelbar zu informieren ist. Liegt nach der Frist von vier Wochen kein Bericht vor, werden bis zur Nachreichung keine weiteren Reisekostenerstattungen des Antragstellers/der Antragsstellerin genehmigt. Die Berichte haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten: zum Zweck der Reise, zu den Ergebnissen in Hinblick auf den angegebenen Zweck, zur Anzahl und Art der Teilnehmer/innen an den Aktivitäten am Reisezielort sowie gegebenenfalls zu besonderen Erfahrungen beim Erreichen des angegebenen Zwecks. Berichte sind erwünscht, aber nicht verpflichtend, wenn der Zweck der Reise ausschließlich im Zusammenhang mit der Erstellung von Mediendateien steht und diese auf Wikimedia Commons unter einer freien Lizenz, die auch eine kommerzielle Nutzung zulässt, und unter Verwendung der Vorlage <nowiki>{{Supported by Wikimedia Österreich}}</nowiki> auf den Dateibeschreibungsseiten hochgeladen werden.


== Projektförderungen ==
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