Projekte/Mitgliederversammlung 2021: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Trotz der COVID-19-Pandemie möchten wir sicherstellen, dass das Vereinsleben soweit als möglich geregelt weiterläuft. Da immer noch gewisse Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten erforderlich sind und die Einschränkungen hinsichtlich persönlicher Treffen seitens der Wikimedia Foundation nach wie vor gelten, bleibt uns auch heuer leider nur der virtuelle Raum. Die 14. ordentliche Mitgliederversammlung (MV) wird somit als '''Online-Mitgliederversammlung''' am '''Samstag, 19. Juni 2021''' stattfinden.
Trotz der COVID-19-Pandemie möchten wir sicherstellen, dass das Vereinsleben soweit als möglich geregelt weiterläuft. Da immer noch gewisse Maßnahmen zur Reduktion von Kontakten erforderlich sind und die Einschränkungen hinsichtlich persönlicher Treffen seitens der Wikimedia Foundation nach wie vor gelten, bleibt uns auch heuer leider nur der virtuelle Raum. Die 14. ordentliche Mitgliederversammlung (MV) wird somit als '''Online-Mitgliederversammlung''' am '''Samstag, 19. Juni 2021''' stattfinden.
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* Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben.
* Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben.
** §10.9 (IST): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen.
** §10.9 (IST): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen.
** §10.9 (NEU): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn der Mitgliederversammlung hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission zu veranlassen, die für die Überprüfung der Stimmberechtigungen und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist.
** §10.9 (NEU): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn von Mitgliederversammlungen, die gemäß Tagesordnung Wahlen umfassen, hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission durch die Mitgliederversammlung zu veranlassen, die für die Überprüfung und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist.  


* Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein.  
* Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein.  
**§ 15 Abs. 1 (IST): Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, und sie dürfen nicht Angestellte des Vereins sein.
**§ 15 Abs. 1 (IST): Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, und sie dürfen nicht Angestellte des Vereins sein.
**§ 15 Abs. 1 (NEU): Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, sie dürfen nicht Angestellte oder Werkvertragsnehmer*innen des Vereins sein und sie dürfen im Berichtsjahr keine außergewöhnlich hohen monetären Förderungen durch den Verein erhalten haben. Die Rechnungsprüfer*innen sind verpflichtet, alle monetären Unterstützungen und sonstigen finanziellen Beziehungen im Berichtsjahr durch und mit dem Verein im Rahmen ihres Berichts auf der Mitgliederversammlung auszuweisen.
**§ 15 Abs. 1 (NEU): Die zwei Rechnungsprüfer*innen werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahlen sind unbeschränkt zulässig. Die Rechnungsprüfer*innen dürfen weder dem Vorstand noch dem Schiedsgericht angehören, sie dürfen nicht Angestellte oder Werkvertragsnehmer*innen (außer beauftragte Wirtschaftstreuhänder) des Vereins sein, und sie dürfen im Berichtsjahr keine außergewöhnlich hohen monetären Förderungen durch den Verein erhalten. Die Rechnungsprüfer*innen sind verpflichtet, alle monetären Unterstützungen und sonstigen finanziellen Beziehungen im Berichtsjahr durch und mit dem Verein dem Grunde nach im Rahmen ihres Berichts auf der Mitgliederversammlung auszuweisen.


== Abstimmungen ==
== Abstimmungen ==
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== Anmeldung ==
== Anmeldung ==
Bitte informiert uns bis '''17. Juni 2021''' per E-Mail an verein@wikimedia.at über eure Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Nach eurer Anmeldung schicken wir euch den Zugang zur Plattform GoToMeeting Business per E-Mail zu. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 10 Z 7 unserer Statuten mindestens die Hälfte unserer Mitglieder zur MV anwesend sein muss, wobei die MV nach einer halben Stunde auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig wäre.
Bitte informiert uns bis '''17. Juni 2021''' per E-Mail an verein@wikimedia.at über eure Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Nach eurer Anmeldung schicken wir euch den Zugang zur Plattform GoToMeeting Business per E-Mail zu. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 10 Z 7 unserer Statuten mindestens die Hälfte unserer Mitglieder zur MV anwesend sein muss, wobei die MV nach einer halben Stunde auch bei weniger anwesenden Mitgliedern beschlussfähig wäre.
== Protokoll ==
* [[Projekte/Mitgliederversammlung 2021/Protokoll]]


[[Kategorie:Mitgliederversammlung]]
[[Kategorie:Mitgliederversammlung]]
Vorstand, WLM
4.970

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