Projekte/Mitgliederversammlung 2022: Unterschied zwischen den Versionen

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Wir sind außerdem vom Gesetzgeber angehalten, die Identität der Teilnehmer*innen, die ein Stimmrecht während des Online-Events haben, zu überprüfen. Dafür wird es zwei Möglichkeiten geben: Bevorzugterweise nehmt ihr per Video teil, sodass wir euch zumindest eingangs sehen können oder, falls ihr nur per Audio teilnehmen könnt, wird eine designierte Person aus der Geschäftsstelle euch in einem privaten Chat nach eurem Klarnamen, Geburtsdatum und der Adresse fragen, um durch Abgleich mit der Mitgliederliste eure Identität zu verifizieren. Allerdings ist es laut (derzeitigen) rechtlichen Vorgaben nötig, dass mindestens 50% der Teilnehmenden sich zumindest für Abstimmungen per Video zuschalten, daher bitten wir euch darum, wenn irgendwie durchführbar, Videoteilnahme möglich zu machen!
Wir sind außerdem vom Gesetzgeber angehalten, die Identität der Teilnehmer*innen, die ein Stimmrecht während des Online-Events haben, zu überprüfen. Dafür wird es zwei Möglichkeiten geben: Bevorzugterweise nehmt ihr per Video teil, sodass wir euch zumindest eingangs sehen können oder, falls ihr nur per Audio teilnehmen könnt, wird eine designierte Person aus der Geschäftsstelle euch in einem privaten Chat nach eurem Klarnamen, Geburtsdatum und der Adresse fragen, um durch Abgleich mit der Mitgliederliste eure Identität zu verifizieren. Allerdings ist es laut (derzeitigen) rechtlichen Vorgaben nötig, dass mindestens 50% der Teilnehmenden sich zumindest für Abstimmungen per Video zuschalten, daher bitten wir euch darum, wenn irgendwie durchführbar, Videoteilnahme möglich zu machen!
Weiterführende Links zu den gesetzlichen Grundlagen, auf denen unsere Planungen und Entscheidungen - nach wie vor - basieren, findet ihr hier:
§ 1 Abs 1 Gesellschaftsrechtliches COVID-19 Gesetz: <br>
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011088
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV (BGBl II 140/2020):  <br>
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011116
Vorstand, WLM
4.952

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