Wir organisieren Presseakkreditierungen für Veranstaltungen, damit du dort für Wikimedia Commons fotografieren kannst. Für alle, die als Benutzer/in in der Wikipedia oder einem anderen Wikimedia-Projekt Beiträge leisten (wollen) und in Österreich leben.

Du kannst diese Unterstützung in Anspruch nehmen

  • Wenn du damit auf einer Veranstaltung Fotos machen willst, die du auf Wikimedia Commons (oder einem anderen Wikimedia-Projekt) hochlädst.
  • Wenn du in Österreich lebst.

So funktioniert’s

  1. Du suchst dir aus dem Akkreditierungskalender in der Wikipedia eine Veranstaltung aus, für die noch keine/e Fotograf/in eingetragen ist, oder du weißt selbst eine andere Veranstaltung, die du mit Akkreditierung besuchen willst. In beiden Fällen schreibst du uns ein E-Mail an verein wikimedia.at.
  2. Wenn wir eine Möglichkeit dafür sehen, versuchen wir dir beim Veranstalter eine Akkreditierung zu besorgen, die dir einen kostenlosen Besuch der Veranstaltung zum Fotografieren ermöglicht.




Quellen

Unvollständige und subjektive Sammlung eventuell möglicher Termine

Wozu verpflichtest du dich

  • Für jede Mediendatei, die auf der Veranstaltung entstanden ist und auf Wikimedia Commons hochgeladen wurde, musst du die Vorlage {{Supported by Wikimedia Österreich}} auf der Dateibeschreibungsseite einbauen.
  • Die Wahl der Lizenz ist dir überlassen, solange es sich um eine freie Lizenz handelt, die auch eine kommerzielle Nutzung zulässt.
  • Wenn du nicht alle auf der Veranstaltung entstandenen Mediendateien auf Wikimedia Commons hochlädst, ist das in Ordnung, solange deine Auswahl unter qualitativen Gesichtspunkten erfolgt. Anders gesagt: Das Beste bitte für Wikimedia Commons.
  • Kein Verpflichtung, sondern eine Empfehlung: Kümmere dich auch um eine ausreichende Beschreibung und Kategorisierung der hochgeladenen Dateien, um ihre angemessene Einbindung in Wikimedia-Projekte und um Kandidaturen um Auszeichnungen in Wikimedia-Projekten.
 

Hinweise



Es gelten die Unterstützungsrichtlinien von Wikimedia Österreich. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung.