Diskussion:Workshop Unterstützungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

 
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Es muss der Grundsatz gelten: ALLE Bilder, welche im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen WMAT-Förderung erstellt werden, fallen unter die Förderbedingungen. Auch solche, welche nicht auf Commons hochgeladen wurden/werden. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:30, 28. Feb. 2017 (CET)
Es muss der Grundsatz gelten: ALLE Bilder, welche im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen WMAT-Förderung erstellt werden, fallen unter die Förderbedingungen. Auch solche, welche nicht auf Commons hochgeladen wurden/werden. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:30, 28. Feb. 2017 (CET)
:'''Hier scheint offenbar niemand Bereitschaft zu zeigen, sich dieses Themas anzunehmnen.''' Oder hat irgendwer etwas von obigem Einwand nicht verstanden? Ich kann euch aber versichern, dass das durchaus von Bedeutung ist! Einerseits geht es um Bilder, welche (gefördert) mit niedriger Auflösung auf Commons hochgeladen werden (Ja, Raimund, es gilt die Regel, dass die bestmögliche Auflösung hochgeladen werden soll!!) oder einfach die geförderte Teilnahme an Veranstaltungen, von denen der Fotograf dann halt ein paar Bilder auf Commons hochlädt um den Anforderungen Genüge zu tun, aber den (eventuell guten) Rest dann selbst über Fotolia et al. vermarktet. Ich sauge mir das nicht aus den Fingern, das ist in den letzten 10 Jahren nicht nur passiert sondern auch diskutiert worden!  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 07:21, 26. Mär. 2017 (CEST)


== Ich hoffe doch, dass es allen Beteiligten klar ist ==
== Ich hoffe doch, dass es allen Beteiligten klar ist ==
dass dies nur eine Ausarbeitung der alten Förderbedingungen ist. Inhaltlich ändert sich im Wesen nichts außer das, was lt. vorheriger Vorstandsentscheidung weggelassen wurde. Dh. Geförderte Bilder fallen schon ab dem Zeitpunkt des ehemaligen Vorstandbeschlusses (und der Veröffentlichung) unter die Regelung der vorherigen Kenntnisnahme. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:21, 28. Feb. 2017 (CET)
dass dies nur eine Ausarbeitung der alten Förderbedingungen ist. Inhaltlich ändert sich im Wesen nichts außer das, was lt. vorheriger Vorstandsentscheidung weggelassen wurde. Dh. Geförderte Bilder fallen schon ab dem Zeitpunkt des ehemaligen Vorstandbeschlusses (und der Veröffentlichung) unter die Regelung der vorherigen Kenntnisnahme. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:21, 28. Feb. 2017 (CET)
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