Vorstand, WLM
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* Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben. | * Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben. | ||
** §10.9 (IST): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. | ** §10.9 (IST): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. | ||
** §10.9 (NEU): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn | ** §10.9 (NEU): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn von Mitgliederversammlungen, die gemäß Tagesordnung Wahlen umfassen, hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission durch die Mitgliederversammlung zu veranlassen, die für die Überprüfung und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist. | ||
* Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein. | * Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein. |