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Projekte/Mitgliederversammlung 2021: Unterschied zwischen den Versionen

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* Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben.
* Nach Einführung der anonymem Brief- und Onlinewahl letztes Jahr, soll künftig auch für die Wahl vor Ort ein gleichwertiger Prozess ermöglicht werden. Dafür soll es künftig eine designierte Wahlkommission geben.
** §10.9 (IST): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen.
** §10.9 (IST): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen.
** §10.9 (NEU): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn der Mitgliederversammlung hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission zu veranlassen, die für die Überprüfung der Stimmberechtigungen und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist.
** §10.9 (NEU): Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt die Obfrau* / der Obmann (bei Verhinderung die Stellvertretung). Sind beide verhindert, hat das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Lebensjahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. Am Beginn von Mitgliederversammlungen, die gemäß Tagesordnung Wahlen umfassen, hat der/die Vorsitzende die Wahl der aus drei Personen bestehenden Wahlkommission durch die Mitgliederversammlung zu veranlassen, die für die Überprüfung und die Auszählung der Wahlen verantwortlich ist.  


* Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein.  
* Ziel der Statutenänderung ist die Gewährleistung einer unabhängigen Rechnungsprüfung und Transparenz für den Verein.  
Vorstand, WLM
5.084

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