Mitglieder, Administratoren
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(→§ 9 Vereinsorgane: GV -> MV (MV scheint sich eher durchgesetzt zu haben und GV scheint im Gesetzestext nicht verankert, wohl aber gleichberechtigt zu sein)) |
(→§ 10 Generalversammlung: MV -> GV (siehe vorherige Änderung); Jahre -> Lebensjahre (doch eher Mitgliedsjahre?)) |
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Funktions- und Zeichnungsberechtigungen regeln. | Funktions- und Zeichnungsberechtigungen regeln. | ||
== § 10 Generalversammlung == | == § 10 <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' == | ||
# Oberstes Organ des Vereines ist die Generalversammlung. Die ordentliche Generalversammlung findet jedes Jahr statt. | # Oberstes Organ des Vereines ist die <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung'''. Die ordentliche <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' findet jedes Jahr statt. | ||
# Eine außerordentliche Generalversammlung ist unverzüglich einzuberufen: | # Eine außerordentliche <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' ist unverzüglich einzuberufen: | ||
#* auf Beschluss des Vorstandes, | #* auf Beschluss des Vorstandes, | ||
#* auf Beschluss der ordentlichen Generalversammlung, | #* auf Beschluss der ordentlichen <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''', | ||
#* auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel aller stimmberechtigten Mitglieder, | #* auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel aller stimmberechtigten Mitglieder, | ||
#* auf Verlangen eines Rechnungsprüfers. | #* auf Verlangen eines Rechnungsprüfers. | ||
# Zu allen ordentlichen | # Zu allen ordentlichen <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' hat der Obmann (bei Verhinderung dessen Stellvertreter) mindestens sechs Wochen vorher, bei einer außerordentlichen <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' mindestens drei Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung sowie bereits vorliegender Anträge schriftlich oder <s>mit</s> '''per''' E-Mail einzuladen. | ||
# Anträge an die Generalversammlung sind mindestens eine Woche vorher beim Vorstand schriftlich oder mit E-Mail einzureichen. | # Anträge an die <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' sind mindestens eine Woche vorher beim Vorstand schriftlich oder <s>mit</s> '''per''' E-Mail einzureichen. | ||
# Erst nach der Einberufung oder während der Generalversammlung gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge) dürfen nur behandelt werden, wenn die Generalversammlung dies beschließt. Dringlichkeitsanträge dürfen nicht die Änderung der Statuten oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben. | # Erst nach der Einberufung oder während der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' gestellte Anträge (Dringlichkeitsanträge) dürfen nur behandelt werden, wenn die <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' dies beschließt. Dringlichkeitsanträge dürfen nicht die Änderung der Statuten oder die Auflösung des Vereins zum Gegenstand haben. | ||
# An der Generalversammlung sind sämtliche Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Jedes Mitglied darf höchstens zwei Stimmrechtsübertragungen auf sich wahrnehmen. | # An der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' sind sämtliche Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Jedes Mitglied darf höchstens zwei Stimmrechtsübertragungen auf sich wahrnehmen. | ||
# Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist die Generalversammlung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, findet eine halbe Stunde später eine Generalversammlung mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. | # Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß eingeladen wurden und mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist die Generalversammlung zum festgesetzten Zeitpunkt nicht beschlussfähig, findet eine halbe Stunde später eine Generalversammlung mit derselben Tagesordnung statt, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. | ||
# Zu einem Beschluss der Generalversammlung ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. | # Zu einem Beschluss der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' ist die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. | ||
# Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann (in dessen Verhinderung der Obmannstellvertreter). Sind beide verhindert, hat das an Jahren älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an Jahren älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. | # Den Vorsitz in der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' führt der Obmann (in dessen Verhinderung der Obmannstellvertreter). Sind beide verhindert, hat das an <s>Jahren</s> '''Lebensjahren''' älteste Vorstandsmitglied den Vorsitz zu führen; ist kein Vorstandsmitglied anwesend, hat das an <s>Jahren</s> '''Lebensjahren''' älteste Mitglied den Vorsitz zu führen. | ||
# Über den Verlauf der Generalversammlung ist ein Protokoll zu führen, in dem vor allem auch die gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der Generalversammlung fertig zu stellen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Es ist den Mitgliedern unmittelbar nach der Unterzeichnung zugänglich zu machen. | # Über den Verlauf der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' ist ein Protokoll zu führen, in dem vor allem auch die gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' fertig zu stellen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Es ist den Mitgliedern unmittelbar nach der Unterzeichnung zugänglich zu machen. | ||
== § 11 Aufgabenkreis der Generalversammlung == | == § 11 Aufgabenkreis der Generalversammlung == |