Mitglieder, Administratoren
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(→§ 10 Generalversammlung: MV -> GV (siehe vorherige Änderung); Jahre -> Lebensjahre (doch eher Mitgliedsjahre?)) |
(→§ 11 Aufgabenkreis der Generalversammlung: GV -> MV) |
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# Über den Verlauf der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' ist ein Protokoll zu führen, in dem vor allem auch die gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' fertig zu stellen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Es ist den Mitgliedern unmittelbar nach der Unterzeichnung zugänglich zu machen. | # Über den Verlauf der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' ist ein Protokoll zu führen, in dem vor allem auch die gefassten Beschlüsse festzuhalten sind. Das Protokoll ist innerhalb von zwei Wochen nach der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' fertig zu stellen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Es ist den Mitgliedern unmittelbar nach der Unterzeichnung zugänglich zu machen. | ||
== § 11 Aufgabenkreis der Generalversammlung == | == § 11 Aufgabenkreis der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' == | ||
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: | Der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' sind folgende Aufgaben vorbehalten: | ||
# Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer; | # Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer; | ||
# Beschlussfassung über den Voranschlag; | # Beschlussfassung über den Voranschlag; |