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== § 4 Aufbringung der Mittel ==
== § 4 Aufbringung der Mittel ==
Die erforderlichen finanziellen und materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
Die erforderlichen finanziellen und materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch:
# Beitrittsentgelte und Mitgliedsbeiträge;
# Beitrittsentgelte und Mitgliedsbeiträge;
# Allfällige Einnahmen aus kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Veranstaltungen;
# Allfällige Einnahmen aus kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Veranstaltungen;
Vorstand, WLM
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