Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

13 Bytes hinzugefügt ,  vor 11 Jahren
Zeile 22: Zeile 22:


== § 4 Aufbringung der Mittel ==
== § 4 Aufbringung der Mittel ==
Die erforderlichen finanziellen und materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
Die erforderlichen finanziellen und materiellen Mittel sollen insbesondere aufgebracht werden durch:
# Beitrittsentgelte und Mitgliedsbeiträge;
# Beitrittsentgelte und Mitgliedsbeiträge;
# Allfällige Einnahmen aus kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Veranstaltungen;
# Allfällige Einnahmen aus kulturellen, wissenschaftlichen und sonstigen Veranstaltungen;
Vorstand, WLM
4.948

Bearbeitungen