Workshop Unterstützungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

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* "Wie lange eine “angemessene Frist” dauern könnte (z. B. vier Wochen), ist noch rechtlich abzuklären." <u>VORSTAND</u>
* "Wie lange eine “angemessene Frist” dauern könnte (z. B. vier Wochen), ist noch rechtlich abzuklären." <u>VORSTAND</u>
: {{ok}} Vier Wochen (in Anlehnung an CC-BY-SA-4.0-Nachbesserungsfrist). Juristische Ergänzung: In der Kommunikation mit dem Nachnutzer ist es, anders als im Workshop angedacht, besser, gleich die 4-Wochen-Frist zu kommunizieren anstatt unspezifisch von einer "angemessenen" Frist zu sprechen; da laut Rechtspraxis unter einer angemessenen Frist zur Korrektur von Nachnutzungsmängeln nur wenige Tage verstanden werden.
: {{ok}} Vier Wochen (in Anlehnung an CC-BY-SA-4.0-Nachbesserungsfrist). Juristische Ergänzung: In der Kommunikation mit dem Nachnutzer ist es, anders als im Workshop angedacht, besser, gleich die 4-Wochen-Frist zu kommunizieren anstatt unspezifisch von einer "angemessenen" Frist zu sprechen; da laut Rechtspraxis unter einer angemessenen Frist zur Korrektur von Nachnutzungsmängeln nur wenige Tage verstanden werden.
 
::Um der Genauigkeit Willen: Es geht nicht ohne den Hinweis, dass diese Frist ab Kenntniserlangung des Verstoßes gelten kann! Was wohl selbstverständlich ist. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 07:24, 26. Mär. 2017 (CEST)
; bis 21. März 2017
; bis 21. März 2017


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