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#Oberstes Organ des Vereines ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt.
#Oberstes Organ des Vereines ist die Mitgliederversammlung. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jedes Jahr statt.
#Mitgliederversammlungen können nicht nur physisch, sondern auch – mit Ausnahme der Versammlung zur Auflösung des Vereins – virtuell, oder in einer Mischform (hybrid) stattfinden. Über die Form der Abhaltung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Nähere Bestimmungen zum Ablauf sowie den organisatorischen und technischen Voraussetzungen können in einer vom Vorstand zu beschließenden Richtlinie geregelt werden. Andernfalls können ebendiese näheren Bestimmungen im Zuge der Einberufung der Versammlung durch das einberufende Organ geregelt werden.  Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die physische Mitgliederversammlung sinngemäß.
#Mitgliederversammlungen können nicht nur physisch, sondern auch – mit Ausnahme der Versammlung zur Auflösung des Vereins – virtuell, oder in einer Mischform (hybrid) stattfinden.
#*Über die Form der Abhaltung entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Nähere Bestimmungen zum Ablauf sowie den organisatorischen und technischen Voraussetzungen können in einer vom Vorstand zu beschließenden Richtlinie geregelt werden.  
#*Andernfalls können ebendiese näheren Bestimmungen im Zuge der Einberufung der Versammlung durch das einberufende Organ geregelt werden.  Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die physische Mitgliederversammlung sinngemäß.
#Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen:
#Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen:
#*auf Beschluss des Vorstandes,
#*auf Beschluss des Vorstandes,
Vorstand, WLM
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