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Projekte/WikiCon 2012/Teilnahmebedingungen
◊ Mit meiner Anmeldung erkläre ich, dass ich die Teilnahmebedingungen gelesen und verstanden habe und mit ihnen ohne Vorbehalt einverstanden bin.
Teilnahmebedingungen WikiCon 2012
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die WikiCon 2012 vom 31. August 2012 bis 2. September 2012 sowie die Tage der An- und Abreise der Teilnehmer, Vortragenden, Gäste und Besucher sowie freiwilligen Helfer. Die Hausordnung der Fachhochschule Vorarlberg in Dornbirn ist integrierter Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.
Veranstalter
Veranstalter und Ansprechpartner der WikiCon 2012 an der Fachhochschule Vorarlberg in Dornbirn ist der Verein Wikimedia Österreich – Verein zur Förderung des freien Wissens, Glacisstrasse 57/II, 8010 Graz.
Organisation und Zugang
Die Veranstaltung ist unbeschränkt öffentlich zugänglich. Es ist eine Höchstzahl an Teilnehmern von 220 Personen festgelegt. Bei Überschreitung dieser Höchstzahl ist der Veranstalter berechtigt, den Zugang zur Veranstaltung durch geeignete Mittel zu begrenzen. Der Veranstalter übt neben der Fachhochschule Vorarlberg das Hausrecht im Veranstaltungsgelände aus. Er ist berechtigt, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen Personen von der Veranstaltung auszuschließen bzw. ausschließen zu lassen.
Teilnehmer
Teilnehmer sind alle Personen, welche die WikiCon 2012 in Dornbirn durch ihre persönliche Anwesenheit unterstützen. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die Anerkennung kann auch schlüssig erfolgen. Die Anmeldung für die Teilnahme an der WikiCon 2012 in Dornbirn ist über das Internet unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:WikiCon_2012/Anmeldung möglich. Anmeldungen können auch direkt bei der Veranstaltung im Zeitraum vom 31.8.2012 bis 2.9.2012 erfolgen, soweit noch Plätze vorhanden sind und der Veranstalter diese schriftlich annimmt. Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten. Die Mitnahme von Tieren mit Ausnahme von Blindenführhunden ist nicht gestattet.
Vortragende
Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung kann als Vortragender tätig werden. Voraussetzungen dafür sind die fristgerechte Anmeldung und die Bestätigung durch die Programmgruppe der WikiCon. Der Vortragende bestätigt mit der Einreichung seine Bereitschaft zur Durchführung eines Vortrags, dass durch seine Tätigkeit und durch die von ihm verwendeten Unterlagen oder durch deren Publikationen keine Rechte Dritter, insbesondere auch keine Urheberrechte und dergleichen, verletzt werden und der Vortragende den Veranstalter diesbezüglich von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos hält.
Der Vortragende erklärt sich bereit dem Veranstalter seinen Vortrag und den verwendeten physischen bzw elektronischen Unterlagen unter Creative Commons by-sa 3.0-Lizenz zu stellen.
Der Veranstalter behält es sich vor, Workshops und/oder Vorträge kurzfristig umzudisponieren, abzusagen, deren Länge oder Austragung zu verändern oder jede sonstige Änderung vorzunehmen. Durch die Bereitschaft als Vortragender bei der Veranstaltung aufzutreten, erhält kein Teilnehmer das Recht im Namen des Veranstalters zu handeln oder Erklärungen abzugeben und es wird kein vertragliches Verhältnis begründet. Die Möglichkeit, als Vortragender bei der WikiCon 2012 teilzunehmen, ist ein unentgeltliches und jederzeit widerrufliches Entgegenkommen des Veranstalters. Für die Durchführung der jeweiligen Veranstaltung ist daher alleine der Vortragende zuständig. Dieser wird vom Veranstalter bzw. seinen freiwilligen Helfern, soweit es die örtlichen, persönlichen und sachlichen Mittel zulassen, unterstützt. Der Vortragende soll grundsätzlich selbst (live) und in deutscher Sprache vortragen. Die Tätigkeit als Vortragender wird nicht honoriert.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Veranstaltung als Vortragender.
Kosten
Der Veranstalter ist berechtigt, zur Kostendeckung auch kurzfristig Teilnahmegebühren, Seminargebühren, Leihgebühren, Kautionen etc. einzuheben, wenn dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist. Der Teilnehmer verpflichtet sich in diesem Fall, diese Kosten, unabhängig von einer späteren möglichen Rückerstattung, sofort zu bezahlen.
Teilnahme an Workshops und Vorträgen
Jede Teilnahme an den Workshops und/oder Vorträgen erfolgt auf eigene Kosten und Gefahr. Anmeldungen zu Workshops und/oder Vorträgen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Es besteht kein Rechtsanspruch für die Teilnahme an einem bestimmten Workshop/Vortrag. Der Veranstalter ist berechtigt, insbesondere bei einer Überbelegung des Raumes, die Teilnahme an der Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu begrenzen. Bei Ausfall einer Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung.
Eventuell anfallende Aufwendungen für Material und Unterlagen werden vom Veranstalter nicht getragen. Diese werden vom Vortragenden selbst getrennt eingehoben und mit dem Teilnehmer auf dessen Kosten und Gefahr abgerechnet. Für ausgegebene Gerätschaften der Fachhochschule Vorarlberg an einen bestimmten Teilnehmer oder eine Teilnehmergruppe, übernimmt dieser bzw. die Gruppe mit der Übernahme die Verantwortung für die pflegliche Behandlung und sichere Verwahrung und Rückgabe des Gerätes.
Werden im Rahmen der Workshops Produkte, Prototypen, Zeichnungen, Bilder etc. erstellt, so übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Schäden an diesen. Er ist nicht für die ordentliche Verwahrung verantwortlich.
Wettbewerbe
Werden vom Veranstalter, der Fachhochschule Vorarlberg, Sponsoren oder Dritten Wettbewerbe angeboten und/oder durchgeführt oder ausgelobt, so erfolgt diese Teilnahme auf Risiko und Verantwortung des Teilnehmers. Der Rechtsweg für die Teilnahme an einem Wettbewerb wird ausdrücklich von allen Seiten ausgeschlossen. Die Entscheidung einer Jury bei der Vorausscheidung und das Urteil der Jury bei einem Wettbewerb ist unanfechtbar. Die Teilnehmer können keine Ansprüche auf Leistungen oder Vergütungen, welcher Art auch immer, durch den Veranstalter, den Auslober oder Dritte geltend machen. Werden eigene Wettbewerbsteilnahmebedingungen erklärt oder ausgegeben, so sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen automatisch integrierter Bestandteil dieser Wettbewerbsteilnahmebedingungen.
Publikationen und Pressemeldungen sowie sonstige Aussendungen
Der Veranstalter, seine Beauftragten oder Mitarbeiter sowie die freiwilligen Helfer haften nicht für den Inhalt, die Vollständigkeit und die Verteilung der von ihnen oder Dritten bereitgestellten Informationen, Pressemeldungen sowie sonstigen Aussendungen.
Werden Publikationen von den Teilnehmern, insbesondere den Vortragenden bereitgestellt, sind der Veranstalter, seine Beauftragten oder Mitarbeiter sowie die freiwilligen Helfer nicht zu einer Inhaltskontrolle verpflichtet. Der Veranstalter kann die Verbreitung von Publikationen, welche nicht mit den Zielen der Veranstaltung vereinbar sind ohne Begründung untersagen.
Datenschutz
Alle Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nur soweit als notwendig an die Fachhochschule sowie an die Unterkunftsgeber weitergegeben. Mit der Übermittlung seiner Daten für die Anmeldung und Teilnahme an der WikiCon 2012 erklärt der Teilnehmer seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten elektronisch, telefonisch, mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden dürfen und dass diese Daten gespeichert und für die Übermittlung von Informationen verwendet werden dürfen. Ebenso stimmt der Teilnehmer zu, dass Bild- und Tonaufzeichnungen im Veranstaltungsgelände angefertigt werden und dass diese und zeitlich unbeschränkt öffentlich ganz oder in Teilen, bearbeitet oder unbearbeitet, insbesondere durch alle Medien ausgesendet werden dürfen. Die Veranstaltungsdaten und Aufzeichnungen dürfen auch zu Archivzwecken gespeichert und für wissenschaftliche Zwecke weitergegeben und verarbeitet werden. Jeder Teilnehmer erklärt ausdrücklich, keinerlei rechtliche Ansprüche aus der Verwendung dieser Daten zu erheben. Die Teilnehmer können bei der Registrierung vor Ort die Möglichkeit einer Aufzeichnung widersprechen. Dies wird durch ein optisches Erkennungsmerkmal (Lanyards) ausgedrückt.
Die Teilnehmer sind grundsätzlich berechtigt, die Veranstaltung oder Teile davon physisch oder elektronisch aufzuzeichnen oder sonst wie weiterzugeben oder auszusenden, hierbei ist auf die oben bezeichneten optischen Erkennungsmerkmale Rücksicht zu nehmen.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
Änderungen der Teilnahmebedingungen sind durch den Veranstalter oder die Teilnehmer einseitig grundsätzlich nicht möglich. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, sofern dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, allgemeinverbindliche Anordnungen bekannt zu geben, durch welche diese Teilnahmebedingungen kurzfristig ganz oder teilweise ergänzt oder ersetzt werden.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Eignung für die Teilnahme an den Workshops und Vorträgen selbst zu beurteilen oder fachlichen Rat selbst einzuholen. Der Veranstalter bzw. dessen Beauftragte und Mitarbeiter sowie freiwilligen Helfer können keinerlei Haftung gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern für Verluste, Unfälle, Diebstähle oder sonstige Schäden materieller oder immaterieller Art oder die bereitgestellten Unterlagen übernehmen. Für Schäden in den Kurs- oder Seminarräumen, die sie selbst verursachen, haften die Teilnehmer gegenüber der Fachhochschule Vorarlberg, dem Veranstalter und dessen Beauftragten sowie den freiwilligen Helfern und den anderen Teilnehmern. Für den Inhalt der einzelnen Veranstaltungen übernimmt der Veranstalter bzw. der jeweilige Vortragende keine Haftung gegenüber dem Teilnehmer.
Schriftformklausel
Diese Teilnahmebedingungen sind ausschließlich in der vorliegenden schriftlichen Form verbindlich. Eine Abweichung von diesen Teilnahmebedingungen ist ausschließlich schriftlich möglich und zulässig. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Teilnahme an dieser Veranstaltung ist das Bezirksgericht Dornbirn. Ist dieses sachlich unzuständig, das Landesgericht Feldkirch. Anwendbar ist ausschließlich österreichisches Recht.
Dornbirn, am 11. April 2012