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Projekte/Anstellung von Mitarbeitern: Unterschied zwischen den Versionen
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entstehen keine weiteren Kosten. Die Steuer muss der Beschäftigte selbst jährlich | entstehen keine weiteren Kosten. Die Steuer muss der Beschäftigte selbst jährlich |
Version vom 2. Dezember 2010, 20:37 Uhr
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Teilnehmer
Material
Varianten des Personalmanagements
Ich möchte mich an der Ausarbeitung eines Vorschlags für bezahlte Arbeitskräfte zur Eingabe von Spendeneinzügen und diversen Buchhaltungsaufgaben beteiligen: Varianten:
a) Beauftragung einer Buchhaltungsfirma. Kosten nach einer Schätzung auf der Mitgliederversammlung € 1.- pro Buchungszeile. Kostenvoranschläge einholen. In dem Betrag ist Umsatzsteuer enthalten. (Eine Absetzbarkeit der Vorsteuer durch den Verein ist zu prüfen, ist aber nur im Rahmen eines “Hilfsbetriebs”, der auch andere Einnahmen als Spenden hat, möglich.)
b) Werkvertrag. Der Auftrag geht an eine bestimmte Person, die ein bestimmtes Werk (z. B. die Abarbeitung der Einzüge und Buchungen einer Spendenperiode im Herbst) übernimmt und dafür einen Pauschalbetrag erhält. (Der Beauftragte muss seine Steuern und evtl. Sozialversicherungsbeiträge selbst abrechnen).
c) Freier Dienstvertrag. Es wird nach Stunden abgerechnet. Dem freien Dienstnehmer ist ein Betrag von 14,65 - 17,65 % (je nach Einkommenshöhe) für Sozialversicherung abzuziehen und an die Gebietskrankenkasse abzuliefern. Dazu kommt ein Dienstgeberbeitrag an die Gebietskrankenkasse.
d) Geringfügig Beschäftigte. Die Grenze liegt derzeit bei € 366,65 monatlich (es gibt auch tägliche Grenzen, die aber evtl. auf ein Monat verteilt werden können. Es entstehen keine weiteren Kosten. Die Steuer muss der Beschäftigte selbst jährlich beim Arbeitnehmerausgleich verrechnen, wenn er noch andere Einkommen hat. Beschäftigt der Dienstgeber (also der Verein) mehrere Geringfügige gleichzeitig, muss er ab 1,5 geringfügig Beschäftigten einen Dienstgeberbeitrag von etwas über 17% an die Gebietskrankenkasse abliefern. Es fallen aliquote Anteile für ein 13. Und 14. Monatgehalt an (also für ein Jahr Beschäftigung 2 Monatsgehälter).
e) Teilzeitbeschäftigte. Bei Teilzeitbeschäftigten werden die Lohsteuer (ab ca. € 1000.- im Monat) und Sozialversicherungsbeiträge (ca. 18,65%) für den Dienstnehmer abgezogen. Der Dienstgeber zahlt: 4,5 % Lohnsummensteuer, ca. 20% Dienstgeberbeitrag an die Sozialversicherung, € 0,72 U-Bahn-Steuer in Wien pro Woche (nur für Beschäftigte mit mehr als 10 Wochenstunden), und, wenn nicht befreit, 3% Kommunalsteuer. Es kommen 13. Und 14. Monatsgehalt sowie 5 Wochen bezahlter Urlaubsanspruch mit obigen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen hinzu.
f) Vollzeitbeschäftigte. Wie oben bei Teilzeitbeschäftigten. Es muss ein Dienstvertrag ausgearbeitet werden, in dem festgehalten wird, wie mit Mehrstunden über der täglichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden umgegangen wird (z. B. Zeitausgleich innerhalb von 3 Monaten), Kündigungsfristen usw. Es sind tägliche Arbeitsaufzeichnungen über die geleisteten Stunden zu führen. Ich würde mich um die diversen Informationen wegen der Anmeldung bei der Sozialversicherung und den Steuern (Finanzamt, Stadt Wien) kümmern.
Mfg
Beppo