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Archiv/2012-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.''' | '''Änderung:''' Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. '''Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.''' | ||
=== S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen === | === S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen === | ||
''' | '''Erklärung:''' Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden. | ||
'''Änderung:''' Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung. | '''Änderung:''' Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung. |
Version vom 13. Dezember 2011, 08:32 Uhr
Termin und Ort
Einladung
Tagesordnung
Kandidaten zur Vorstandswahl
Obmann bzw. Obmann-Stellvertreter
Schriftführer bzw. Schriftführer-Stellvertreter
Kassier bzw. Kassier-Stellvertreter
Beisitzer
Anträge
A01 - Titel
Formulierung
Antragsteller:
Satzungsänderungen
S01 - Wahlberechtigung
Erklärung: Wahlberechtigt sollen nur Mitglieder sein, die Ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben.
Änderung: Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen
Erklärung: Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden.
Änderung: Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung.
S03 - Titel
Formulierung