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Archiv/2012-Mitgliederversammlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Oktober 2012, 20:12 Uhr
Termin und Ort
Einladung
Tagesordnung
Kandidaten zur Vorstandswahl
Obmann bzw. Obmann-Stellvertreter
Schriftführer bzw. Schriftführer-Stellvertreter
Kassier bzw. Kassier-Stellvertreter
Beisitzer
Anträge
Anträge können bis zum 24. November eingereicht werden. Alle Anträge können vorab und online auf der Diskussionsseite diskutiert werden.
Satzungsänderungen
S01 - Wahlberechtigung
Erklärung: Wahlberechtigt sollen nur Mitglieder sein, die Ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben.
Änderung: Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.
S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen
Erklärung: Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden.
Änderung: Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung.
S03 - Titel
Formulierung
sonstige Anträge
A01 - Wahl eines GLAM-Beauftragten
Antragsteller: Heinz Egger
A02 - Wahl eines WCA-Repräsentanten
Wahl eines Delegierten für das Chapter Österreich bei der Chapter Association, der nicht Mitglied des Vorstands ist
Antragsteller: Heinz Egger
A03 - Wahl einer Wahlkommission
Wahl von zwei Personen, welche die Stimmauszählung während der Mitgliederversammlung durchführen.
Antragsteller: Heinz Egger
A04 - Prüfung der Stimmrechtsübertragungen
Wahl von zwei Personen, welche Stimmrechtsübertragungen vor der Wahl auf Korrektheit überprüfen. Die bestrifft vor allem auch den Nachweis der Richtigkeit durch die Kopie eines Lichtbildausweises.
Antragsteller: Heinz Egger
A05 - Veröffentlichung der Mitgliederliste
Auf Antrag von zumindest 10% der Mitglieder ist Wahlwerbern die Mitgliederliste inklusive Adressen zum ausschließlichen Zwecke der Mitgliederinformation auszuhändigen.
Antragsteller: Heinz Egger
A06 - Ausserordentliche Vergütungen
Antrag auf Erstattung von außerordentlichen Aufwendungen, welche im Rahmen von außerordentlichen Aktivitäten - insbesondere auch Aktivitäten der Communitybetreuung und -werbung - tragend werden. Dies über die Erstattung von Reisekosten hinaus.
Antragsteller: Heinz Egger
A07 - Wahl eines Communtybeauftragten
Antragsteller: Heinz Egger
A08 - Wahl eines Pressesprechers oder einer Pressesprecherin
Antragsteller: Heinz Egger
A09 - Ausschreibung Stipendien
Stipendien für Reisen zur Wikimania oder anderen Wikipedia-Konferenzen sind auszuschreiben - Ausnahmen sind Pkt. 1 und Pkt. 2 - und diese sind öffentlich zu machen und an eine nachträgliche Berichterstattung durch die Stipendiaten gebunden.
Antragsteller: Heinz Egger
A10 - Wahl von 2 unabhängigen Rechnungsprüfern
Diese dürfen - wie im aktuellen Fall gegeben ist - zueinander weder in einem persönlichen noch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Antragsteller: Heinz Egger
A11 - Änderung des Geschäftsjahres
Das Geschäftsjahr des Vereins soll geändert und in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr gebracht werden. Bis zum 31.12.2012 soll ein Rumpfjahr eingeführt werden, das nächste reguläre Geschäftsjahr am 01.01.2013 beginnen.
Erklärung: Bislang dauert das Geschäftsjahr vom 01.09. zum 31.08. Dies war zu Zeiten des Fundraisers praktisch, da dieser vollständig im Geschäftsjahr lag, der Jahreswechsel liegt genau in der Mitte des Fundraisers. Seit die Vereine von Finanzierungsanträgen leben die auf Kalenderjahr rapportiert werden müssen ist eine Übereinstimmung von Geschäfts-, Berichts- und Kalenderjahr einfacher und sinnvoll.
Antragsteller: Gerhard Wrodnigg, Manuel Schneider
A12 - Veröffentlichung des Berichts des Kassiers
Der Bericht des Kassiers sollte zwei Wochen vor der GV zur Einsicht vorliegen. Ebenso sollte das Budget für die nächste Periode bereits vor der GV zur Einsicht vorgelegt werden.
Antragsteller: Gerhard Wrodnigg