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Archiv/2011-09 Grant Agreement: Unterschied zwischen den Versionen

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zu 1): die üblichen Übereinkünfte über die Ziele der Organisationen, korrekte Verwendung des Geldes
zu 2): Summe und die Vereinbarung, dass in USD beantragt und gezahlt wird sowie der Empfänger die Gebühren trägt (die Gebühren müssen also in der Summe vorab berücksichtigt werden)
zu 3): Voraussetzungen:
* 3.1): was für Dokumentation existiert da? Auszug aus dem Vereinsregister evtl. - sollte erfüllt sein
* 3.2): Regelungen zum internationalen Geld-Transfer und dem Erhalt von Fördergelder - sollte erfüllt sein
* 3.3): internationale Gelder entgegenehmen können - sollte erfüllt sein
* 3.4): örtliche Richtlinien als ordentliche Organisation einhalten - sollte erfüllt sein
* 3.5): Chapter Agreement - haben wir
* 3.6): aktueller Kassenbericht - wird Ende September sowieso für GA erstellt
* 3.7): Voranschlag veröffentlicht - wird bis 1. September erstellt und veröffentlicht
* 3.8): schriftliche Genehmigung des Voranschlags durch die WMF - sollte bis 1. Dezember erfolgen
zu 4): Allgemeine Regelungen über Dauer und Anwendung des Agreements. Unverbrauchte Gelder gehen in den nächsten Antrag mit ein. Sollte es keinen neuerlichen Antrag geben, dann kann die WMF den alten Grant um drei Monate verlängern (muss aber nicht).
zu 5): Berichtwesen:
* 5.1): Voranschlag veröffentlichen (geht mit 3.7)
* 5.2): vierteljährliche Berichte über die Aktivitäten. Das ist auf den ersten Blick eine Verschärfung der Berichtspflichten, andererseits: Wir müssen sowieso monatlich auf Meta unsere Chapterberichte abliefern. '''Abklären, ob diese Chapterberichte hier passen.'''
* 5.3): allgemeine Buchhaltungspflichten - die Buchungen und Belege müssen mind. 36 Monate nach Ablauf des Grants aufbewahrt werden. Müssen sie sowieso generell, insofern kein besonderes Erfordernis.
* 5.4): die WMF erlaubt sich die Bücher kontrollieren zu dürfen. Sehe keinen Grund dagegen.
* 5.5): Es muss hinterher innerhalb 6 Monate einen Finanzbericht geben. Den gibt es sowieso.
* 5.6): örtliche Berichtspflichten als Organisation befolgen - das tun wir eh und erfüllen damit bereits die Anforderungen der WMF
* 5.7): wir müssen der WMF mitteilen wenn sich bei uns etwas ändert was Einfluss auf den Grant hat (Status der Organisation, Mitarbeiter...)
zu 6): Rechtliche Vereinbarungen: Bezieht sich darauf, dass WMF und WMAT getrennte Organisationen sind - es geht um die Haftbarkeitsfragen, dass zwischen den beiden Organisationen keine Interessenskonflikte auftreten (Chapter-Personal im Vorstand der WMF oä.), keine Einflussnahme ins Tagesgeschäft, keine direkten Zahlungen von WMF an Chapter-Personal...
--[[Benutzer:80686|Manuel Schneider]] 13:35, 21. Aug. 2011 (CEST)

Version vom 21. August 2011, 11:35 Uhr

Version 2011-08-19

Media:2011-08-19 Chapter Grant Agreement (Draft).pdf

Kommentare:

zu 1): die üblichen Übereinkünfte über die Ziele der Organisationen, korrekte Verwendung des Geldes

zu 2): Summe und die Vereinbarung, dass in USD beantragt und gezahlt wird sowie der Empfänger die Gebühren trägt (die Gebühren müssen also in der Summe vorab berücksichtigt werden)

zu 3): Voraussetzungen:

  • 3.1): was für Dokumentation existiert da? Auszug aus dem Vereinsregister evtl. - sollte erfüllt sein
  • 3.2): Regelungen zum internationalen Geld-Transfer und dem Erhalt von Fördergelder - sollte erfüllt sein
  • 3.3): internationale Gelder entgegenehmen können - sollte erfüllt sein
  • 3.4): örtliche Richtlinien als ordentliche Organisation einhalten - sollte erfüllt sein
  • 3.5): Chapter Agreement - haben wir
  • 3.6): aktueller Kassenbericht - wird Ende September sowieso für GA erstellt
  • 3.7): Voranschlag veröffentlicht - wird bis 1. September erstellt und veröffentlicht
  • 3.8): schriftliche Genehmigung des Voranschlags durch die WMF - sollte bis 1. Dezember erfolgen

zu 4): Allgemeine Regelungen über Dauer und Anwendung des Agreements. Unverbrauchte Gelder gehen in den nächsten Antrag mit ein. Sollte es keinen neuerlichen Antrag geben, dann kann die WMF den alten Grant um drei Monate verlängern (muss aber nicht).

zu 5): Berichtwesen:

  • 5.1): Voranschlag veröffentlichen (geht mit 3.7)
  • 5.2): vierteljährliche Berichte über die Aktivitäten. Das ist auf den ersten Blick eine Verschärfung der Berichtspflichten, andererseits: Wir müssen sowieso monatlich auf Meta unsere Chapterberichte abliefern. Abklären, ob diese Chapterberichte hier passen.
  • 5.3): allgemeine Buchhaltungspflichten - die Buchungen und Belege müssen mind. 36 Monate nach Ablauf des Grants aufbewahrt werden. Müssen sie sowieso generell, insofern kein besonderes Erfordernis.
  • 5.4): die WMF erlaubt sich die Bücher kontrollieren zu dürfen. Sehe keinen Grund dagegen.
  • 5.5): Es muss hinterher innerhalb 6 Monate einen Finanzbericht geben. Den gibt es sowieso.
  • 5.6): örtliche Berichtspflichten als Organisation befolgen - das tun wir eh und erfüllen damit bereits die Anforderungen der WMF
  • 5.7): wir müssen der WMF mitteilen wenn sich bei uns etwas ändert was Einfluss auf den Grant hat (Status der Organisation, Mitarbeiter...)

zu 6): Rechtliche Vereinbarungen: Bezieht sich darauf, dass WMF und WMAT getrennte Organisationen sind - es geht um die Haftbarkeitsfragen, dass zwischen den beiden Organisationen keine Interessenskonflikte auftreten (Chapter-Personal im Vorstand der WMF oä.), keine Einflussnahme ins Tagesgeschäft, keine direkten Zahlungen von WMF an Chapter-Personal... --Manuel Schneider 13:35, 21. Aug. 2011 (CEST)