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Archiv/2012-Mitgliederversammlung

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Termin und Ort

Einladung

Tagesordnung

Kandidaten zur Vorstandswahl

Obmann bzw. Obmann-Stellvertreter

Schriftführer bzw. Schriftführer-Stellvertreter

Kassier bzw. Kassier-Stellvertreter

Beisitzer

Anträge

Anträge können bis zum 24. November eingereicht werden. Alle Anträge können vorab und online auf der Diskussionsseite diskutiert werden.

Satzungsänderungen

S01 - Wahlberechtigung

Erklärung: Wahlberechtigt sollen nur Mitglieder sein, die Ihren Mitgliedsbeitrag ordnungsgemäß bezahlt haben.

Änderung: Absatz 8.2: Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung des Beitrittsentgelts und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Vorstand vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. Mitglieder, deren Beitragszahlung für das aktuelle Vereinsjahr nicht bis zur Mitgliederversammlung eingegangen ist, haben an der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.

S02 - Generalversammlung durch Mitgliederversammlung ersetzen

Erklärung: Der Begriff "Generalversammlung" entspricht nicht mehr dem aktuellen Recht, stattdessen soll "Mitgliederversammlung" verwendet werden.

Änderung: Ersetze im gesamten Statutentext "Generalversammlung" durch "Mitgliederversammlung". Keine inhaltliche Änderung.

S03 - Titel

Formulierung

A01 - Wahl eines GLAM-Beauftragten

Antragsteller: Heinz Egger

A02 - Wahl eines WCA-Repräsentanten

Wahl eines Delegierten für das Chapter Österreich bei der Chapter Association, der nicht Mitglied des Vorstands ist

Antragsteller: Heinz Egger

A03 - Wahl einer Wahlkommission

Wahl von zwei Personen, welche die Stimmauszählung während der Mitgliederversammlung durchführen.

Antragsteller: Heinz Egger

A04 - Prüfung der Stimmrechtsübertragungen

Wahl von zwei Personen, welche Stimmrechtsübertragungen vor der Wahl auf Korrektheit überprüfen. Die bestrifft vor allem auch den Nachweis der Richtigkeit durch die Kopie eines Lichtbildausweises.

Antragsteller: Heinz Egger

A05 - Veröffentlichung der Mitgliederliste

Auf Antrag von zumindest 10% der Mitglieder ist Wahlwerbern die Mitgliederliste inklusive Adressen zum ausschließlichen Zwecke der Mitgliederinformation auszuhändigen.

Antragsteller: Heinz Egger

A06 - Ausserordentliche Vergütungen

Antrag auf Erstattung von außerordentlichen Aufwendungen, welche im Rahmen von außerordentlichen Aktivitäten - insbesondere auch Aktivitäten der Communitybetreuung und -werbung - tragend werden. Dies über die Erstattung von Reisekosten hinaus.

Antragsteller: Heinz Egger

A07 - Wahl eines Communtybeauftragten

Antragsteller: Heinz Egger

A08 - Wahl eines Pressesprechers oder einer Pressesprecherin

Antragsteller: Heinz Egger

A09 - Ausschreibung Stipendien

Stipendien für Reisen zur Wikimania oder anderen Wikipedia-Konferenzen sind auszuschreiben - Ausnahmen sind Pkt. 1 und Pkt. 2 - und diese sind öffentlich zu machen und an eine nachträgliche Berichterstattung durch die Stipendiaten gebunden.

Antragsteller: Heinz Egger

A10 - Wahl von 2 unabhängigen Rechnungsprüfern

Diese dürfen - wie im aktuellen Fall gegeben ist - zueinander weder in einem persönlichen noch in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Antragsteller: Heinz Egger

A11 - Änderung des Geschäftsjahres

Das Geschäftsjahr des Vereins soll geändert und in Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr gebracht werden. Bis zum 31.12.2012 soll ein Rumpfjahr eingeführt werden, das nächste reguläre Geschäftsjahr am 01.01.2013 beginnen.

Erklärung: Bislang dauert das Geschäftsjahr vom 01.09. zum 31.08. Dies war zu Zeiten des Fundraisers praktisch, da dieser vollständig im Geschäftsjahr lag, der Jahreswechsel liegt genau in der Mitte des Fundraisers. Seit die Vereine von Finanzierungsanträgen leben die auf Kalenderjahr rapportiert werden müssen ist eine Übereinstimmung von Geschäfts-, Berichts- und Kalenderjahr einfacher und sinnvoll.

Antragsteller: Gerhard Wrodnigg, Manuel Schneider

A12 - Veröffentlichung des Berichts des Kassiers

Der Bericht des Kassiers sollte zwei Wochen vor der GV zur Einsicht vorliegen. Ebenso sollte das Budget für die nächste Periode bereits vor der GV zur Einsicht vorgelegt werden.

Antragsteller: Gerhard Wrodnigg