Vorstand, WLM
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== § 13. Aufgabenkreis des Vorstandes == | == § 13. Aufgabenkreis des Vorstandes == | ||
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan oder durch eine [[Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] einer Geschäftsführung zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: | Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan oder durch eine [[:Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] einer Geschäftsführung zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: | ||
# Erstellung des Budget- und Programm-Vorschlags sowie Verantwortung des Rechnungsabschlusses. | # Erstellung des Budget- und Programm-Vorschlags sowie Verantwortung des Rechnungsabschlusses. | ||
# Verwaltung des Vereinsvermögens. | # Verwaltung des Vereinsvermögens. |