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Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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# Ausstattung der etwaigen Geschäftsführung mit den für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte erforderlichen Vollmachten.
# Ausstattung der etwaigen Geschäftsführung mit den für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte erforderlichen Vollmachten.


== § 14. Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder ==
== § 14. Besondere Obliegenheiten einzelner Funktionsträger*innen ==
# Der Obmann (die Obfrau) führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Schriftführer (die Schriftführerin) unterstützt den Obmann (die Obfrau) bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
# Die Obfrau* / der Obmann verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins und wird dabei von der Schriftführer*in unterstützt.  
# Der Obmann (die Obfrau) vertritt den Verein nach innen und außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Obmanns (der Obfrau) und des Schriftführers (der Schriftführerin), in Geldangelegenheiten (= vermögenswerte Dispositionen) des Obmanns (der Obfrau) und des Kassiers. Rechtsgeschäfte zwischen einzelnen Vorstandsmitgliedern und dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
# Die Obfrau* / der Obmann vertritt den Verein nach innen und außen. Im eigenen Namen oder für eine(n) andere(n) geschlossene Geschäfte einer organschaftlichen Vertreter*in mit dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung einer anderen, zur organschaftlichen Vertretung oder Geschäftsführung befugten Person.
# Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei der in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern gemeinsam erteilt werden.
# Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei folgenden genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erteilt werden: Obfrau* / Obmann und Schriftführer*in, bzw. in Geldangelegenheiten Obfrau* / Obmann und Kassier*in.
# Der Obmann (die Obfrau) führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
# Die Obfrau* / der Obmann führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
# Der Schriftführer (die Schriftführerin) führt die Protokolle der Mitgliederversammlung und des Vorstands.
# Die Schriftführer*in verantwortet die Protokolle der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen.
# Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
# Die Kassier*in verantwortet die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins.
# Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns (die Obfrau), des Schriftführers (die Schriftführerin) oder des Kassiers ihre Stellvertreter (Stellvertreterinnen).
# Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle der Obfrau* / des Obmanns, der Schriftführer*in oder der Kassier*in die jeweilige ihre Stellvertretung.
# Die genauen Aufgabengebiete der Referenten (der Referentinnen) und eines allfällig vom Vorstand bestellten Sekretärs (Sekretärin), Geschäftsführers (Geschäftsführerin), Managers u. dgl. können in einer Geschäftsordnung geregelt werden.
# Die genauen Aufgabengebiete anderer Funktionsträger*innen (wie z.B. Geschäftsführung) können in einer [[:Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] geregelt werden.


== § 15. Rechnungsprüfer (Rechnungsprüferinnen) ==
== § 15. Rechnungsprüfer (Rechnungsprüferinnen) ==
Vorstand, WLM
5.084

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