Vorstand, WLM
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# Ausstattung der etwaigen Geschäftsführung mit den für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte erforderlichen Vollmachten. | # Ausstattung der etwaigen Geschäftsführung mit den für den reibungslosen Ablauf der Geschäfte erforderlichen Vollmachten. | ||
== § 14. Besondere Obliegenheiten einzelner | == § 14. Besondere Obliegenheiten einzelner Funktionsträger*innen == | ||
# | # Die Obfrau* / der Obmann verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins und wird dabei von der Schriftführer*in unterstützt. | ||
# | # Die Obfrau* / der Obmann vertritt den Verein nach innen und außen. Im eigenen Namen oder für eine(n) andere(n) geschlossene Geschäfte einer organschaftlichen Vertreter*in mit dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung einer anderen, zur organschaftlichen Vertretung oder Geschäftsführung befugten Person. | ||
# Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei | # Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei folgenden genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erteilt werden: Obfrau* / Obmann und Schriftführer*in, bzw. in Geldangelegenheiten Obfrau* / Obmann und Kassier*in. | ||
# | # Die Obfrau* / der Obmann führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand. | ||
# | # Die Schriftführer*in verantwortet die Protokolle der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen. | ||
# | # Die Kassier*in verantwortet die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins. | ||
# Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns | # Im Falle der Verhinderung treten an die Stelle der Obfrau* / des Obmanns, der Schriftführer*in oder der Kassier*in die jeweilige ihre Stellvertretung. | ||
# Die genauen Aufgabengebiete | # Die genauen Aufgabengebiete anderer Funktionsträger*innen (wie z.B. Geschäftsführung) können in einer [[:Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] geregelt werden. | ||
== § 15. Rechnungsprüfer (Rechnungsprüferinnen) == | == § 15. Rechnungsprüfer (Rechnungsprüferinnen) == |