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Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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== § 13. Aufgabenkreis des Vorstandes ==
== § 13. Aufgabenkreis des Vorstandes ==
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan oder durch eine [[Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] einer Geschäftsführung zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan oder durch eine [[:Datei:Geschäftsordnung-2018.pdf|Geschäftsordnung]] einer Geschäftsführung zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
# Erstellung des Budget- und Programm-Vorschlags sowie Verantwortung des Rechnungsabschlusses.
# Erstellung des Budget- und Programm-Vorschlags sowie Verantwortung des Rechnungsabschlusses.
# Verwaltung des Vereinsvermögens.
# Verwaltung des Vereinsvermögens.
Vorstand, WLM
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