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Archiv/Unterstützungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

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per Vorstandsbeschluss vom 11. Juni 2018
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(per Vorstandsbeschluss vom 11. Juni 2018)
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''Datenschutz:'' Wer das erste Mal eine Unterstützung von Wikimedia Österreich in Anspruch nimmt, für den ist die Bekanntgabe folgender Daten erforderlich: Realname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und – falls vorhanden – Benutzername in einem Wikimedia-Projekt. Diese Daten werden von Wikimedia Österreich vertraulich behandelt und ausschließlich für interne Zwecke gespeichert. Wikimedia Österreich behält sich das Recht vor, jede Unterstützung in Verbindung mit dem jeweiligen Wikimedia-Benutzernamen zu veröffentlichen. Wird Wikimedia Österreich kein Wikimedia-Benutzername bekanntgegeben, kann die Veröffentlichung auch unter Angabe des Realnamens erfolgen.
''Datenschutz:'' Wer das erste Mal eine Unterstützung von Wikimedia Österreich in Anspruch nimmt, für den ist die Bekanntgabe folgender Daten erforderlich: Realname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und – falls vorhanden – Benutzername in einem Wikimedia-Projekt. Diese Daten werden von Wikimedia Österreich vertraulich behandelt und ausschließlich für interne Zwecke gespeichert. Wikimedia Österreich behält sich das Recht vor, jede Unterstützung in Verbindung mit dem jeweiligen Wikimedia-Benutzernamen zu veröffentlichen. Wird Wikimedia Österreich kein Wikimedia-Benutzername bekanntgegeben, kann die Veröffentlichung auch unter Angabe des Realnamens erfolgen.
''Unterstützung bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung:'' Wikimedia Österreich ist bestrebt, den Zugang zu freien Inhalten (Texten, Mediendateien wie Fotografien, Audiodateien und Videos) für alle und jeden zu fördern. Es ist daher erklärtes Ziel, dass die mit Unterstützung von Wikimedia Österreich erstellten freien Inhalte so oft wie möglich nachgenutzt werden. Wikimedia Österreich möchte Nachnutzer bestmöglich dabei unterstützen, die freien Inhalte korrekt lizensiert weiterzuverwenden. Bei fehlerhafter Nachnutzung ist Wikimedia Österreich daher bestrebt zunächst informierend auf den Nachnutzer zuzugehen, um Probleme zu beseitigen. Erst bei Weigerung oder besonders krassen Fällen von Missbrauch sollen rechtliche Schritte überlegt werden. Als Bedingung für die Unterstützung durch Wikimedia Österreich nach diesen Richtlinien gilt daher: Der jeweils betroffene Urheber wendet sich bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung von freien Inhalten, die mit Unterstützung von Wikimedia Österreich erstellt wurden, als ersten Schritt an Wikimedia Österreich, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam abzustimmen. Falls der Urheber eine Behebung der fehlerhaften Nachnutzung wünscht, verpflichtet sich Wikimedia Österreich sowohl die Kontaktaufnahme zum Nachnutzer zwecks Behebung der Mängel als auch eine allfällige juristische Betreibung bei anhaltendem oder erheblichem Missbrauch durchzuführen. Daraus entstehen dem Urheber keine Kosten.


== Unterstützungsarten ==
== Unterstützungsarten ==
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Wikimedia Österreich erstattet Reisekosten, mit dem Ziel das Erstellen, Sammeln und Verbreiten von freien Inhalten zu unterstützen. Der Zweck der Reise muss eine konkrete Aktivität innerhalb dieser Zielvorgabe sein, wobei eine produktive Beteiligung anstatt einer passiven Teilnahme gefordert ist.
Wikimedia Österreich erstattet Reisekosten, mit dem Ziel das Erstellen, Sammeln und Verbreiten von freien Inhalten zu unterstützen. Der Zweck der Reise muss eine konkrete Aktivität innerhalb dieser Zielvorgabe sein, wobei eine produktive Beteiligung anstatt einer passiven Teilnahme gefordert ist.


* ''Besondere Bedingungen:'' Grundsätzlich werden drei Arten von erstattungsfähigen Reisekosten unterschieden: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten, wobei ganz besonders auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten ist. Erstattungsfähige Bahnfahrten sind Fahrten 2. Klasse (oder Äquivalent) mit dem günstigsten Anbieter unter Ausnutzung eventuell vorhandener Ermäßigungskarten oder Sondertarife. Bei Fahrten über 50 Kilometer Entfernung wird auch eine Sitzplatzreservierung 2. Klasse (oder Äquivalent) übernommen. Bei Fahrten mit dem privaten PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet, wobei der genaue Abfahrts- und Zielort angegeben werden muss. Wenn möglich und sinnvoll, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Erstattungsfähig sind außerdem Kosten für Flüge in der Economy Class mit dem jeweils günstigsten Anbieter am Reisetag. An- und Abreise zum/vom Flughafen werden ebenfalls erstattet. Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren sowie begründete Taxifahrten. Nicht erstattungsfähig sind Kosten der allgemeinen Lebensführung wie Speisen und Getränke. Eine erhaltene Reisekostenerstattung unterliegt der Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung seitens des/der Antragsteller/in.
* ''Besondere Bedingungen:'' Grundsätzlich werden drei Arten von erstattungsfähigen Reisekosten unterschieden: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten, wobei ganz besonders auf die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu achten ist. Erstattungsfähige Bahnfahrten sind Fahrten 2. Klasse (oder Äquivalent) mit dem günstigsten Anbieter unter Ausnutzung eventuell vorhandener Ermäßigungskarten oder Sondertarife. Bei Fahrten über 50 Kilometer Entfernung wird auch eine Sitzplatzreservierung 2. Klasse (oder Äquivalent) übernommen. Bei Fahrten mit dem privaten PKW wird eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet, wobei der genaue Abfahrts- und Zielort angegeben werden muss. Wenn möglich und sinnvoll, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Erstattungsfähig sind außerdem Kosten für Flüge in der Economy Class mit dem jeweils günstigsten Anbieter am Reisetag. An- und Abreise zum/vom Flughafen werden ebenfalls erstattet. Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren sowie begründete Taxifahrten. Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann auf Anfrage erstattet werden, wenn die Reise mehr als 5 Stunden dauert und das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Eine Unterstützung ist dabei bis zu einem Maximalbetrag von 20 Euro je Tag anhand vorgelegter Belege möglich. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet. Eine erhaltene Reisekostenerstattung unterliegt der Pflicht zur öffentlichen Berichterstattung seitens des/der Antragsteller/in.


* ''Antrag und Abwicklung:'' Die Unterstützung kann vor Antritt der Reise formlos per E-Mail beantragt werden, wobei folgende Angaben erforderlich sind: Reiseziel und Reisezeitraum, geplante Aktivitäten am Reisezielort sowie geschätzte Kosten aufgeschlüsselt nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten. Im Fall einer Genehmigung erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Reise und nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars zur Reisekostenerstattung sowie entweder der Originalbelege in Papierform oder elektronischer Kopien der Originalbelege, wobei der/die Antragsteller/in in letztem Fall die Originalbelege mindestens sieben Jahre ab 1. Jänner des Folgejahres nach der Einreichung aufbewahren und auf Verlangen vorlegen muss. Die öffentliche Berichterstattung durch den/die Antragsteller/in hat spätestens vier Wochen nach Abschluss der Reise auf einer von Wikimedia Österreich betriebenen Website oder in einem Wikimedia-Projekt nach Wahl des/der Antragsteller/in zu erfolgen, wobei Wikimedia Österreich von der Veröffentlichung unmittelbar zu informieren ist. Die Berichte haben insbesondere folgende Angaben zu enthalten: zum Zweck der Reise, zu den Ergebnissen in Hinblick auf den angegebenen Zweck, zur Anzahl und Art der Teilnehmer/innen an den Aktivitäten am Reisezielort sowie gegebenenfalls zu besonderen Erfahrungen beim Erreichen des angegebenen Zwecks. Berichte sind erwünscht, aber nicht verpflichtend, wenn der Zweck der Reise ausschließlich im Zusammenhang mit der Erstellung von Mediendateien steht und diese auf Wikimedia Commons unter einer freien Lizenz, die auch eine kommerzielle Nutzung zulässt, und unter Verwendung der Vorlage <nowiki>{{Supported by Wikimedia Österreich}}</nowiki> auf den Dateibeschreibungsseiten hochgeladen werden.
* ''Antrag und Abwicklung:'' Die Unterstützung kann vor Antritt der Reise formlos per E-Mail beantragt werden, wobei folgende Angaben erforderlich sind: Reiseziel und Reisezeitraum, geplante Aktivitäten am Reisezielort sowie geschätzte Kosten aufgeschlüsselt nach Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Nebenkosten. Im Fall einer Genehmigung erfolgt die Auszahlung nach Abschluss der Reise und nach Übermittlung des ausgefüllten Formulars zur Reisekostenerstattung sowie entweder der Originalbelege in Papierform oder elektronischer Kopien der Originalbelege, wobei der/die Antragsteller/in in letztem Fall die Originalbelege mindestens sieben Jahre ab 1. Jänner des Folgejahres nach der Einreichung aufbewahren und auf Verlangen vorlegen muss. Die öffentliche Berichterstattung durch den/die Antragsteller/in hat spätestens vier Wochen nach Abschluss der Reise in der Regel auf einer von Wikimedia Österreich betriebenen Website oder in einem Wikimedia-Projekt nach Wahl des/der Antragsteller/in zu erfolgen, wobei Wikimedia Österreich von der Veröffentlichung unmittelbar zu informieren ist. Es können spätestens mit Zusage der Reisekostenunterstützung alternative Vorgaben zur Erfüllung der Berichtspflicht gegeben werden. Liegt nach der Frist von vier Wochen kein Bericht vor, werden bis zur Nachreichung keine weiteren Reisekostenerstattungen des Antragstellers/der Antragsstellerin genehmigt. Die Berichte haben in der Regel insbesondere folgende Angaben zu enthalten, außer es wird Anderes vereinbart: zum Zweck der Reise, zu den Ergebnissen in Hinblick auf den angegebenen Zweck, zur Anzahl und Art der Teilnehmer/innen an den Aktivitäten am Reisezielort sowie gegebenenfalls zu besonderen Erfahrungen beim Erreichen des angegebenen Zwecks. Berichte sind erwünscht, aber nicht verpflichtend, wenn der Zweck der Reise ausschließlich im Zusammenhang mit der Erstellung von Mediendateien steht und diese auf Wikimedia Commons unter einer freien Lizenz, die auch eine kommerzielle Nutzung zulässt, und unter Verwendung der Vorlage <nowiki>{{Supported by Wikimedia Österreich}}</nowiki> auf den Dateibeschreibungsseiten hochgeladen werden.


== Projektförderungen ==
== Projektförderungen ==
Wikimedia Österreich unterstützt finanziell und/oder organisatorisch Projekte, die durch die bereits genannten Unterstützungsarten nicht verwirklicht werden können und/oder über Unterstützungen von Einzelpersonen hinausgehen. Eine Projektförderung kann zunächst formlos per E-Mail beantragt werden, bedarf aber vor ihrer Genehmigung eines – gegebenenfalls gemeinsam mit Wikimedia Österreich – schriftlich ausgearbeiteten Projekt- und Finanzierungsplans. Es gelten dabei die eingangs genannten Grundsätze der Unterstützungsrichtlinien. Dazu zählt das Prinzip der Ehrenamtlichkeit, das Honorarzahlungen nicht für Organisationsarbeit, nur im begründeten Ausnahmefall und nur an externe Dienstleister/innen zulässt.
Wikimedia Österreich unterstützt finanziell und/oder organisatorisch Projekte, die durch die bereits genannten Unterstützungsarten nicht verwirklicht werden können und/oder über Unterstützungen von Einzelpersonen hinausgehen. Eine Projektförderung kann zunächst formlos per E-Mail beantragt werden, bedarf aber vor ihrer Genehmigung eines – gegebenenfalls gemeinsam mit Wikimedia Österreich – schriftlich ausgearbeiteten Projekt- und Finanzierungsplans. Es gelten dabei die eingangs genannten Grundsätze der Unterstützungsrichtlinien. Dazu zählt das Prinzip der Ehrenamtlichkeit, das Honorarzahlungen nicht für Organisationsarbeit, nur im begründeten Ausnahmefall und nur an externe Dienstleister/innen zulässt.
== Vorgehen bei Verdacht auf fehlerhafte Nachnutzung ==
Besteht der Verdacht, dass eine von Wikimedia Österreich unterstützte Mediendatei fehlerhaft nachgenutzt wird, hat der Urheber das Recht, aber nicht die Pflicht, mit dem Nachnutzer in Kontakt zu treten. Die Kommunikation mit dem Nachnutzer muss zum Ziel haben, diesen zur korrekten Nutzung von freien Inhalten zu befähigen und zu ermutigen. Die von Wikimedia Österreich zur Verfügung gestellten Vorlagen sollten dabei als Richtlinie für die Verständigung mit dem Nachnutzer dienen.
Grundsätzlich können drei Arten möglicher fehlerhafter Nachnutzung auftreten:
1. Ist dem Nachnutzer eine Korrektur der fehlerhaften Nachnutzung leicht möglich, wird dem Nachnutzer vom Urheber eine Frist von vier Wochen ab Verständigung eingeräumt, die lizenzkonforme Nennung nachzuholen. Dieser Fall trifft vor allem auf die Nutzung in Online-Medien zu. Erfolgt die Korrektur innerhalb der Frist, verzichtet der Urheber darauf, gegenüber dem Nachnutzer von sich aus sonstige Ansprüche bezüglich des Zeitraums der mutmaßlich fehlerhaften Nachnutzung zu erheben. Kommt der Nachnutzer der Korrektur nicht innerhalb der Frist nach, wird die weitere Vorgehensweise vollständig dem Urheber überlassen.
2. Ist dem Nachnutzer eine Korrektur aus technischen Gründen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich, wovon bei Druckerzeugnissen und audiovisuellen Medien ausgegangen wird, verzichtet der Urheber in der Verständigung darauf, eine Korrektur zu verlangen, sondern klärt nur über die korrekte Verwendung auf.
3. Ist die Nachnutzung der Datei mit einer mutmaßlich nicht lizenzkonformen Rechteübertragung an Dritte verbunden, kann diese Nachnutzung vom Urheber mit einer Frist von vier Wochen nach Verständigung vollständig untersagt werden.
In Wiederholungsfällen steht es dem Urheber frei, ob und in welcher Form er mit dem Nachnutzer in Kontakt tritt. Bei Wiederholungsfällen muss der erste Fall gegenüber Wikimedia Österreich belegt werden können. Im Interesse der freien Wissensvermittlung sollte auch in Wiederholungsfällen das Augenmerk auf einer für alle Parteien akzeptablen Einigung liegen, die die weitere korrekte Nachnutzung freier Inhalte fördert statt sie einzuschränken.
Als von Wikimedia Österreich unterstützte Mediendateien gelten solche, die laut diesen Richtlinien mit <nowiki>{{Supported by Wikimedia Österreich}}</nowiki> gekennzeichnet werden. Als Nachnutzer gilt der Medieninhaber oder verantwortliche Beauftragte, wie er beispielsweise im Impressum angeführt wird. Die Verständigung an den Nachnutzer hat entsprechend, wenn bekannt, an die E-Mail-Adresse des Medieninhabers oder verantwortlichen Beauftragten zu gehen, die zum Beispiel im Impressum der Veröffentlichung angeführt ist.
Zu Dokumentationszwecken hat das E-Mail der Erstverständigung entweder in Kopie (CC) oder Blindkopie (BCC) an nachnutzung@wikimedia.at zu gehen. Die E-Mails werden vertraulich behandelt.
Diese Bestimmungen betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen dem Urheber und Wikimedia Österreich. Es entstehen daraus keine verbindlichen Ansprüche seitens des Nachnutzers.
== Veranstaltungsrichtlinien ==
Für von Wikimedia Österreich unterstützte Community-Veranstaltungen in Österreich gelten die [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Wikimedia_%C3%96sterreich/Veranstaltungsrichtlinien&oldid=166644187 Wikipedia:Wikimedia Österreich/Veranstaltungsrichtlinien].


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