Vorstand, WLM
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(Ergänzung der im Rahmen der Mitgliederversammlung vom GGG vorgeschlagenen und am 25.7.17 per Vorstandsbeschluss genehmigten Ergänzungen zum GGK) |
K (→Good-Governance-Gremium: typos) |
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* Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein. | * Good-Governance-Beauftragte müssen keine Vereinsmitglieder sein. | ||
* Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good Governance Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten. | * Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt, vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur eines einzelnen Mitglieds des Good Governance Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten. | ||
* Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good- | * Besteht der Verdacht der Befangenheit einzelner Mitglieder des Good-Governance-Gremiums, kann der Sachverhalt auch an einzelne Mitglieder gemeldet werden, die diesen bei Bedarf anonymisiert in das Gremium einbringen. Vorraussetzung ist ein klar kommunizierter Auftrag im Sinne einer Good-Governance-Prüfung aktiv zu werden an das jeweilige Mitglied. | ||
* Einmal pro Jahr zur Mitgliederversammlung fertigt das Good-Govnerance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an. | * Einmal pro Jahr zur Mitgliederversammlung fertigt das Good-Govnerance-Gremium einen Good-Governance-Bericht an. | ||
* Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich. | * Die Tätigkeit der Good-Governance-Beauftragten ist ehrenamtlich. |