Herzlich Willkommen zum Mitglieder-Wiki von   Wikimedia Österreich.
Für ein Benutzerkonto schreibe bitte an   verein [at] wikimedia.at

Good Governance Kodex: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Alle Überschriften auf gleichem Level
K (Alle Überschriften auf gleichem Level)
Zeile 23: Zeile 23:
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.
* Angestellte können frühestens ein Jahr nach Anstellungsende in den Vorstand gewählt werden.


====Good-Governance-Gremium====
=== Good-Governance-Gremium ===
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt.
* Ein Good-Governance-Gremium wird für die Dauer von zwei Jahren ernannt.
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
* Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Die Obfrau / der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen.
Zeile 36: Zeile 36:
|}
|}


====Good-Governance-Bericht====
=== Good-Governance-Bericht ===
* Im Good-Governance-Bericht werden die Good-Governance-Struktur, mögliche Änderungen der Struktur des Kodex sowie insbesondere Verstöße gegen diesen Kodex dargelegt.
* Im Good-Governance-Bericht werden die Good-Governance-Struktur, mögliche Änderungen der Struktur des Kodex sowie insbesondere Verstöße gegen diesen Kodex dargelegt.
* Der Good-Governance-Bericht ist der Öffentlichkeit dauerhaft auf der Homepage des Vereins zugänglich zu machen, es sei denn, die Veröffentlichung würde übergeordnete Vereinszwecke gefährden.
* Der Good-Governance-Bericht ist der Öffentlichkeit dauerhaft auf der Homepage des Vereins zugänglich zu machen, es sei denn, die Veröffentlichung würde übergeordnete Vereinszwecke gefährden.
Mitglied, Mitglieder, WLM, Administratoren
119

Bearbeitungen

Navigationsmenü