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#Die Obfrau* / der Obmann verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins und wird dabei von der Schriftführer*in unterstützt.
#Die Obfrau* / der Obmann verantwortet die laufenden Geschäfte des Vereins und wird dabei von der Schriftführer*in unterstützt.
#Die Obperson vertritt den Verein nach innen und außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Signatur der Obperson. Bei Verhinderung der Obperson ist die Signatur der Obperson-Stellvertretung oder einer bevollmächtigen Person nach § 14 Abs 3, jeweils gemeinsam mit der Schriftführer*in oder der Kassier*in bzw. deren Stellvertreter*innen, oder der Obperson-Stellvertretung und einer bevollmächtigten Person nach § 14 Abs 3 erforderlich. Im eigenen Namen oder für eine(n) andere(n) geschlossene Geschäfte einer organschaftlichen Vertreter*in mit dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung einer anderen, zur organschaftlichen Vertretung oder Geschäftsführung befugten Person.
#Die Obfrau* / der Obmann vertritt den Verein nach innen und außen. Schriftliche Ausfertigungen bedürfen der Signatur der Obfrau* / des Obmanns. Bei Verhinderung der Obfrau* / des Obmanns  ist die Signatur der Stellvertretung oder einer bevollmächtigen Person nach § 14 Abs 3, jeweils gemeinsam mit der Schriftführer*in oder der Kassier*in bzw. deren Stellvertreter*innen, oder der Obfrau*/Obmann-Stellvertretung und einer bevollmächtigten Person nach § 14 Abs 3 erforderlich. Im eigenen Namen oder für eine(n) andere(n) geschlossene Geschäfte einer organschaftlichen Vertreter*in mit dem Verein (Insichgeschäfte) bedürfen der Zustimmung einer anderen, zur organschaftlichen Vertretung oder Geschäftsführung befugten Person.
#Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei folgenden genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erteilt werden: Obfrau* / Obmann und Schriftführer*in, bzw. in Geldangelegenheiten Obfrau* / Obmann und Kassier*in.
#Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von zwei folgenden genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam erteilt werden: Obfrau* / Obmann und Schriftführer*in, bzw. in Geldangelegenheiten Obfrau* / Obmann und Kassier*in.
#Die Obfrau* / der Obmann führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
#Die Obfrau* / der Obmann führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung und im Vorstand.
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