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per Vorstandsbeschluss vom 16.5.2022
(per Vorstandsbeschluss vom 16.5.2022)
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'''Wohnsitzregelung:''' Bei unmittelbar unterstützten Personen ist grundsätzlich ein Wohnsitz in Österreich oder Südtirol erforderlich. Die Bereitstellung von technischen Geräten und anderen Materialien aus eigenen Beständen kann unabhängig vom Wohnsitz erfolgen. Bei Ausschreibungen zu zeitlich begrenzten Unterstützungen, etwa bei Reisestipendien, können abweichende Bestimmungen bezüglich Wohnsitz gelten.
'''Wohnsitzregelung:''' Bei unmittelbar unterstützten Personen ist grundsätzlich ein Wohnsitz in Österreich oder Südtirol erforderlich. Die Bereitstellung von technischen Geräten und anderen Materialien aus eigenen Beständen kann unabhängig vom Wohnsitz erfolgen. Bei Ausschreibungen zu zeitlich begrenzten Unterstützungen, etwa bei Reisestipendien, können abweichende Bestimmungen bezüglich Wohnsitz gelten.


'''Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit:''' Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind bei allen Unterstützungen zu berücksichtigen. Insbesondere bei Reisekostenerstattungen ist bei der Beurteilung des Antrages darauf zu achten, ob die Aktivität durch ortsansässige Personen gleichwertig durchgeführt werden kann.
'''Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologische Nachhaltigkeit:''' Die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und ökologischen Nachhaltigkeit sind bei allen Unterstützungen zu berücksichtigen. Insbesondere bei Reisekostenerstattungen ist bei der Beurteilung des Antrages darauf zu achten, ob die Aktivität durch ortsansässige Personen gleichwertig durchgeführt werden kann.


== Ziele ==
== Ziele ==
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'''Kostenerstattungen für Zugänge:''' Erstattet werden können zweckdienliche Kosten für die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen, Bibliotheksausweise, Software, elektronische Literaturdatenbanken, Auskünfte bei Behörden und ähnliches.
'''Kostenerstattungen für Zugänge:''' Erstattet werden können zweckdienliche Kosten für die Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen, Bibliotheksausweise, Software, elektronische Literaturdatenbanken, Auskünfte bei Behörden und ähnliches.


'''Erstattung von Fahrtkosten:''' Erstattungsfähige Bahnfahrten sind Fahrten 2. Klasse (oder Äquivalent) mit dem günstigsten Anbieter unter Ausnutzung eventuell vorhandener Ermäßigungskarten oder Sondertarife. Bei Fahrten über 50 Kilometer Entfernung wird auch eine Sitzplatzreservierung 2. Klasse (oder Äquivalent) übernommen. Erstattungsfähig sind außerdem Kosten für Flüge in der Economy Class ins bzw. vom Ausland mit dem jeweils günstigsten Anbieter am Reisetag. An- und Abreise zum/vom Flughafen werden ebenfalls erstattet. In begründeten Fällen können Kosten für Fahrten mit dem privaten PKW erstattet werden. Dann wird grundsätzlich eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet, wobei der genaue Abfahrts- und Zielort angegeben werden muss. Wenn möglich und sinnvoll, sind Fahrgemeinschaften zu bilden.
'''Erstattung von Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ohne Flüge):''' Grundsätzlich erstattbar sind Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf Straße, Schiene und Wasser. Erstattungsfähige Bahnfahrten sind Fahrten 2. Klasse (oder Äquivalent) mit dem günstigsten Anbieter unter Ausnutzung eventuell vorhandener Ermäßigungskarten oder Sondertarife. Bei Fahrten über 50 Kilometer Entfernung wird auch eine Sitzplatzreservierung 2. Klasse (oder Äquivalent) übernommen.
 
'''Erstattung von Flugkosten:''' Erstattungsfähig sind Kosten für Flüge in der Economy Class ins bzw. vom Ausland mit dem jeweils günstigsten Anbieter am Reisetag. An- und Abreise zum/vom Flughafen werden ebenfalls erstattet. Kosten für Flugreisen zwischen Österreich und seinen Nachbarländern unter 500 Kilometern direkte Luftlinie werden nicht übernommen. Zu begründende Ausnahmen sind aus medizinischen Gründen möglich, wobei dies auf Verlangen durch ein ärztliches Attest nachzuweisen ist.
 
'''Erstattung von PKW-Fahrtkosten:''' In begründeten Fällen können Kosten für Fahrten mit dem privaten PKW erstattet werden. Dann wird grundsätzlich eine Kilometerpauschale von EUR 0,42 pro gefahrenem Kilometer erstattet, wobei der genaue Abfahrts- und Zielort angegeben werden muss. Bei mehrtägigen Fototouren und vergleichbaren Aktivitäten gilt bei Fahrten vor Ort eine Kilometerpauschale von EUR 0,21 pro gefahrenem Kilometer. Wenn möglich und sinnvoll, sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Es werden keine Kosten für Fahrten mit PKWs mit Verbrennungsmotor ins Ausland erstattet, außer es gibt mindestens zwei weitere im selben PKW Mitreisende, deren Reise damit unterstützt wird. Es werden keine Kosten für Fahrten mit PKWs mit Verbrennungsmotor übernommen, bei denen sowohl der Abfahrts- als auch der Zielort in einer Gemeinde mit Hauptbahnhof liegt (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Leoben, Linz, Salzburg, St. Pölten, Villach, Wels, Wien, Wiener Neustadt, Wörgl). Es werden keine Kosten für Fahrten mit PKWs mit Verbrennungsmotor innerhalb Wiens übernommen. Dies gilt auch, wenn bei der gesamten Fahrt die Stadtgrenze überschritten wird, außer sowohl der Abfahrts- und auch der Zielort liegen außerhalb Wiens (reine Durchfahrt durchs Stadtgebiet). Zu begründende Ausnahmen gelten für große Sachtransporte, bei denen andere Transportmittel unzumutbar wären, und bei Fahrten, bei denen die eigenen Kinder bis zum 6. Lebensjahr oder zu pflegende nahe Angehörige mitreisen. Kostenerstattungen für mit Elektroautos zurückgelegten Fahrten, bei denen Einschränkungen bei Fahrten mit PKWs mit Verbrennungsmotor gelten, werden im Einzelfall vereinbart, wobei als Richtwert für die Erstattungshöhe das Äquivalent zu Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln herangezogen werden kann.


'''Erstattung von Übernachtungskosten:''' Erstattungen sind für bis zu einer dem Mittelklasse-Standard entsprechenden Unterkunft einschließlich Frühstück möglich.
'''Erstattung von Übernachtungskosten:''' Erstattungen sind für bis zu einer dem Mittelklasse-Standard entsprechenden Unterkunft einschließlich Frühstück möglich.


'''Erstattung von Reisenebenkosten:''' Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren sowie begründete Taxifahrten.  
'''Erstattung von Reisenebenkosten:''' Erstattungsfähige Nebenkosten sind Kosten der Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Tickets für öffentlichen Personennahverkehr, Maut-, Garagen- und Parkgebühren (Park & Ride) sowie begründete Taxifahrten.  


'''Erstattung von Verpflegungskosten:''' Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann bei einer Reise auf Anfrage erstattet werden, wenn die Reise mehr als 5 Stunden dauert und das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Der Kostenersatz erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege bis zu einem Betrag von maximal EUR 26,40 täglich im Inland. Bei Reisen ins Ausland gelten die Tagsätze der [https://www.wko.at/service/steuern/auslandsreisenkostensaetze.html amtlichen Reisegebührenvorschriften für die Lohnsteuerbefreiung]. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet.
'''Erstattung von Verpflegungskosten:''' Verpflegungsmehraufwand (Essen und Trinken) kann bei einer Reise auf Anfrage erstattet werden, wenn die Reise mehr als 5 Stunden dauert und das Reiseziel mehr als 25 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Der Kostenersatz erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege bis zu einem Betrag von maximal EUR 26,40 täglich im Inland. Bei Reisen ins Ausland gelten die Tagsätze der [https://www.wko.at/service/steuern/auslandsreisenkostensaetze.html amtlichen Reisegebührenvorschriften für die Lohnsteuerbefreiung]. Werden Frühstück, Mittagessen und/oder Abendessen anderweitig finanziert, sinkt der Maximalbetrag um 20 % für Frühstück, 40 % für Mittagessen und 40% für Abendessen. Reisen unter 12 Stunden werden aliquot reduziert abgerechnet.


== Beantragung ==
== Beantragung ==
'''Form:''' Jede Unterstützung kann grundsätzlich formlos per E-Mail unter Angabe von Ziel und Art der Unterstützung sowie gegebenenfalls einer ungefähren Schätzung der erwarteten Kosten beantragt werden. Aktivitäten mit erwarteten Kosten von mehr als 500 Euro bedürfen vor ihrer Genehmigung in der Regel eines – gegebenenfalls gemeinsam mit Wikimedia Österreich – schriftlich ausgearbeiteten Projekt- und Finanzierungsplans. Bei der Vergabe von E-Mail-Adressen und/oder Visitenkarten ist aus rechtlichen Gründen ein ausgefülltes und unterschriebenes [https://mitglieder.wikimedia.at/images/d/da/2016_Antrag_Mailadresse_Visitenkarten.pdf  Antragsformular einschließlich Nutzungsvereinbarung] erforderlich. Eine Unterstützung muss grundsätzlich vor Beginn der unterstützten Aktivität beantragt werden.
'''Form:''' Jede Unterstützung kann grundsätzlich formlos per E-Mail unter Angabe von Ziel und Art der Unterstützung sowie gegebenenfalls einer ungefähren Schätzung der erwarteten Kosten beantragt werden. Aktivitäten mit erwarteten Kosten von mehr als EUR 500 bedürfen vor ihrer Genehmigung in der Regel eines – gegebenenfalls gemeinsam mit Wikimedia Österreich – schriftlich ausgearbeiteten Projekt- und Finanzierungsplans. Bei der Vergabe von E-Mail-Adressen und/oder Visitenkarten ist aus rechtlichen Gründen ein ausgefülltes und unterschriebenes [https://mitglieder.wikimedia.at/w/images/d/da/2016_Antrag_Mailadresse_Visitenkarten.pdf  Antragsformular einschließlich Nutzungsvereinbarung] erforderlich. Eine Unterstützung muss grundsätzlich vor Beginn der unterstützten Aktivität beantragt werden.


'''Persönliche Daten:''' Die Bekanntgabe folgender Daten ist erforderlich, wenn das erste Mal eine Unterstützung in Anspruch genommen oder wenn diese Angaben, etwa aus Datenschutzgründen, nicht mehr bei Wikimedia Österreich gespeichert sind: Realname, gegebenenfalls Benutzername, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie – falls bei einer Kostenerstattung erforderlich – Kontodaten. Bei einer Unfallversicherung ist zusätzlich die Angabe des Geburtsdatums erforderlich.  
'''Persönliche Daten:''' Die Bekanntgabe folgender Daten ist erforderlich, wenn das erste Mal eine Unterstützung in Anspruch genommen oder wenn diese Angaben, etwa aus Datenschutzgründen, nicht mehr bei Wikimedia Österreich gespeichert sind: Realname, gegebenenfalls Benutzername, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie – falls bei einer Kostenerstattung erforderlich – Kontodaten. Bei einer Unfallversicherung ist zusätzlich die Angabe des Geburtsdatums erforderlich. Zur Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung werden bei Ausgaben an eine Einzelperson von über EUR 1000 die Identität des Ausgabenempfängers (beispielsweise durch Vorlage einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU) und allenfalls dessen Vertrauenswürdigkeit geprüft. Es gelten die [https://wikimedia.at/datenschutz Datenschutzrichtlinien von Wikimedia Österreich].


'''Entscheidung:''' Über die Vergabe einer Unterstützung entscheidet die Geschäftsführung oder in deren Auftrag ein*e Mitarbeiter*in von Wikimedia Österreich, die/der der Geschäftsführung weisungsgebunden ist. Im Fall von außergewöhnlichen Aktivitäten, insbesondere in Bezug auf die erwarteten Kosten, entscheidet der Vorstand von Wikimedia Österreich. Gegebenenfalls werden Entscheidungen unter Beiziehung der Expert*innengruppen von Wikimedia Österreich getroffen.
'''Entscheidung:''' Über die Vergabe einer Unterstützung entscheidet die Geschäftsführung oder in deren Auftrag ein*e Mitarbeiter*in von Wikimedia Österreich, die/der der Geschäftsführung weisungsgebunden ist. Im Fall von außergewöhnlichen Aktivitäten, insbesondere in Bezug auf die erwarteten Kosten, entscheidet der Vorstand von Wikimedia Österreich. Gegebenenfalls werden Entscheidungen unter Beiziehung der Expert*innengruppen von Wikimedia Österreich getroffen.

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