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Statuten: Unterschied zwischen den Versionen

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→‎§ 8. Rechte und Pflichten der Mitglieder: Änderungen gemäß Beschlüssen der MV 2022
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#Die Mitglieder sind sind zu den jeweils vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung festgelegten Bedingungen (z.B. Veranstaltungsrichtlinien) berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und Einrichtungen des Vereines zu benutzen.
#Die Mitglieder sind sind zu den jeweils vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung festgelegten Bedingungen (z.B. Veranstaltungsrichtlinien) berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und Einrichtungen des Vereines zu benutzen.
#Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu, wobei Angestellte des Vereins für die Dauer ihrer Anstellung nicht stimmberechtigt sind.
#Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen Mitgliedern und den Ehrenmitgliedern zu, wobei Angestellte des Vereins für die Dauer ihrer Anstellung nicht stimmberechtigt sind.
#Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Vereinszwecks behindern könnte. Sie sind zu einem respektvollen Umgang untereinander verpflichtet und haben Diskriminierungen aller Art zu unterlassen. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Verein vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung zu bezahlen (einlangend auf dem Vereinskonto oder in der Geschäftsstelle). Mitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung nach dieser Frist im Rückstand sind, haben kein Stimmrecht. Sie erhalten ihr Stimmrecht für zukünftige Mitgliederversammlungen wieder, wenn sämtliche rückständigen Beiträge bezahlt wurden.
#Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Vereinszwecks behindern könnte. Sie sind zu einem respektvollen Umgang untereinander verpflichtet und haben Diskriminierungen aller Art zu unterlassen. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe, die außerordentlichen Mitglieder zur Zahlung der mit dem Verein vereinbarten Beitragssumme verpflichtet. Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich spätestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung zu bezahlen (einlangend auf dem Vereinskonto oder in der Geschäftsstelle). Mitglieder, die mit ihrer Beitragszahlung nach dieser Frist im Rückstand sind, haben kein Stimmrecht. Sie erhalten ihr Stimmrecht für zukünftige Mitgliederversammlungen wieder, wenn sämtliche rückständigen Beiträge bezahlt wurden. Bezahlt ein Mitglied für mehr als drei Jahre in Folge keine Mitgliedsbeiträge, gilt die Mitgliedschaft mit Beginn des folgenden Kalenderjahres als beendet im Sinne eines
freiwilligen Austritts gem § 7 Abs 1. Darauf wird das Mitglied nach Möglichkeit im Nachgang der dritten Mitgliederversammlung, zu der das Mitglied aufgrund der ausständigen Mitgliedsbeiträge nicht stimmberechtigt war, hingewiesen. Die bereits fälligen Mitgliedsbeiträge verfallen mit der Beendigung der Mitgliedschaft.


==§ 9. Vereinsorgane==
==§ 9. Vereinsorgane==
Vorstand, WLM
5.084

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