Mitglieder, Administratoren
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(→§ 12 Vorstand: GV -> MV; Jahre -> Lebensjahre) |
(→§ 13 Aufgabenkreis des Vorstandes: GV -> MV) |
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Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: | Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: | ||
# Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; | # Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; | ||
# Vorbereitung der Generalversammlung; | # Vorbereitung der <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung'''; | ||
# Verwaltung des Vereinsvermögens; | # Verwaltung des Vereinsvermögens; | ||
# Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern; | # Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern; | ||
# Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines | # Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines | ||
# Erfüllung der Aufgaben im Sinne des § 3; | # Erfüllung der Aufgaben im Sinne des § 3; | ||
# Veranlassung und Genehmigung von Fachausschüssen die zur Unterstützung des Vorstandes gebildet werden können; | # Veranlassung und Genehmigung von Fachausschüssen, die zur Unterstützung des Vorstandes gebildet werden können; | ||
# Bestellung bzw. Ergänzung der Rechnungsprüfer, falls dies noch vor der nächsten Generalversammlung notwendig ist. | # Bestellung bzw. Ergänzung der Rechnungsprüfer, falls dies noch vor der nächsten <s>Generalversammlung</s> '''Mitgliederversammlung''' notwendig ist. | ||
== § 14 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder == | == § 14 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder == |