Vorstand, WLM
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(→§ 12 Vorstand: Änderungen gemäß MV 2012) |
(→§ 13 Aufgabenkreis des Vorstandes: Änderungen gemäss MV 2012) |
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Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: | Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Er ist das Leitungsorgan im Sinne des § 5 des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: | ||
# Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; | # Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses; | ||
# Vorbereitung der | # Vorbereitung der Mitgliederversammlung; | ||
# Verwaltung des Vereinsvermögens; | # Verwaltung des Vereinsvermögens; | ||
# Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern; | # Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und außerordentlichen Vereinsmitgliedern; | ||
Zeile 119: | Zeile 119: | ||
# Erfüllung der Aufgaben im Sinne des § 3; | # Erfüllung der Aufgaben im Sinne des § 3; | ||
# Veranlassung und Genehmigung von Fachausschüssen die zur Unterstützung des Vorstandes gebildet werden können; | # Veranlassung und Genehmigung von Fachausschüssen die zur Unterstützung des Vorstandes gebildet werden können; | ||
# Bestellung bzw. Ergänzung der Rechnungsprüfer, falls dies noch vor der nächsten | # Bestellung bzw. Ergänzung der Rechnungsprüfer, falls dies noch vor der nächsten Mitgliederversammlung notwendig ist. | ||
== § 14 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder == | == § 14 Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder == |