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Antrag Kurt Kulac: Zwei Abschnitte des Good Governance Kodex werden wie folgt geändert: | |||
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Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft entsandt. Der Obmann und die Geschäftsführung sind von der Kandidatur ausgeschlossen. | |||
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Jeweils ein Mitglied wird von der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und der Belegschaft gewählt. Bei der Wahl des Vertreters der Mitgliederversammlung sind der Vorstand und die Belegschaft nicht stimmberechtigt. Der Obmann und die Geschäftsführung sind von jeder Kandidatur ausgeschlossen. | |||
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Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten. | |||
NEU: | |||
Das Good-Governance-Gremium dient als Meldestelle für allfällige Verstöße gegen diesen Kodex. Das Gremium ist berechtigt vom Vorstand und der Geschäftsführung zur Klärung des Falls notwendige Informationen einzuholen. Diese sind vertraulich zu behandeln. Bleiben Zweifel auch nur nur eines einzelnen Mitglieds des Good Governance Gremiums bestehen, so müssen die Rechnungsprüfer darüber in Kenntnis gesetzt werden. Diesen obliegt die Entscheidung über das weitere Vorgehen entsprechend den Statuten. |
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