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Archiv/Reisekostenerstattung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Januar 2012, 10:16 Uhr
Dieses Dokument ist ein Entwurf und hat noch keine Gültigkeit!
Wer erhält Reisekostenerstattungen von Wikimedia Österreich?
- jeder, ob Mitglied oder Nicht-Mitglied, der im Auftrag von Wikimedia Österreich eine Reise unternimmt
- "im Auftrag von Wikimedia Österreich" bedeutet, dass die Antragstellering / der Antragsteller vorab die Zustimmung des Vorstandes einholt
- die Zustimmung des Vorstandes wird formlos per E-Mail erteilt, wenn:
- Ziel und Zweck der Reise skizziert werden
- anfallende Kosten grob aufgestellt werden
- die Reise einen offensichtlichen Bezug zu den Tätigkeiten und der Mission von Wikimedia Österreich aufweist
- Namen der Bezugsempfänger mitgeteilt werden und diese aktiv an der Veranstaltung teilnehmen - die Reisekosten von Begleitungen werden nicht übernommen
- Antragsteller reichen das ausgefüllte Reisekostenerstattungsformular samt notwendiger Belege ein
Was wird erstattet?
Fahrtkosten
- Bahn
- Fahrten zweiter Klasse, ggf. mit Reservierung
- gegen Originalbeleg
- evtl. möglich Vergünstigungen wie Sparpreise, persönliche Vorteilskarte oä. sind in Anspruch zu nehmen
- Auto
- gesetzliche Kilometerpauschale von (Stand 2011) 0,42 EUR pro Kilometer[1]
- es ist die wirtschaftlichste Strecke (Reisedauer / Entfernung) zu wählen
- Fahrtnebenkosten wie Tunnelgebühren werden gegen Originalbeleg erstattet
- Flug
- Economy Class
- gegen Originalbeleg
Übernachtungskosten
- gegen Originalbeleg
Verpflegungsmehraufwand
Zusatzaufwände auf Reisen, bspw. höhere Kosten bei der Verpflegung, werden durch das Taggeld pauschal abgegolten. Hierbei erstatten wir die gesetzlich festgelegten Pauschbeträge in Abhängigkeit der Abwesenheitszeit und Reiseland.[2].
Die Spesensätze sind derzeit (Stand 2012) in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 definiert.