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Diskussion:Workshop Unterstützungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

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== Sanktionen bei Verstoß ==
== Sanktionen bei Verstoß ==


Mit Kenntnisnahme der Förderbedingungen gilt auch, dass nachfolgende Verstöße dagegen als vorsätzlich zu sehen sind. Das gilt auch für Bilder und Medien, die zuvor unter Verwendung von Fördermitteln erstellt wurden. Somit soll eine Rückforderung von Fördermitteln nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.
Mit Kenntnisnahme der Förderbedingungen gilt auch, dass nachfolgende Verstöße dagegen als vorsätzlich zu sehen sind. Das gilt auch für Bilder und Medien, die zu einem früheren Zeitpunkt unter Verwendung von Fördermitteln erstellt wurde.  
Somit soll eine Rückforderung von Fördermitteln nicht von vorneherein ausgeschlossen werden, die kann-Bestimmung sollte nicht nach Gutdünken angewendet werden (wer entscheidet???). So sollten auch die Beispiele, die als direkt gefördert gelten, taxativ aufgezählt werden.  
--[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:17, 28. Feb. 2017 (CET)
--[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:17, 28. Feb. 2017 (CET)
:Die Einzelfälle entscheidet die GS, oder? Die Rückforderung von Fördermitteln wäre Neuland, mir wären da auch keine konkreten Fälle bekannt, wo das Wikimedia-weit schon vorgekommen wäre. Solche extremen Schritte sollte man mMn auch in besonders krassen Fällen in Erwägung ziehen (-> Einzelfälle) und selbst da wäre zuerst zu überlegen, wie das überhaupt möglich wäre. [[Benutzer:Philip Kopetzky|Philip Kopetzky]] ([[Benutzer Diskussion:Philip Kopetzky|Diskussion]]) 14:08, 9. Mär. 2017 (CET)
::(Mögliche) Rückforderung einerseits, taxative Aufzählung der Beispiele, welche als direkt/indirekt gefördert werden, ist eine andere Sache. Ich stelle fest, dass auch du dieser Sache (taxative Aufzählung) ausweichst - du bist aber nicht der einzige! Es wäre hilfreich, wenn du etwas konkreter wärst und dem Wesentlichen nicht ausweichst. Deshalb noch einmal:
::Ich halte es für unumgänglich notwendig, dass die Bereiche, welche als indirekte bzw. direkte Förderung gelten, taxativ aufgeführt werden. Das sind keine Kleinigkeiten, das sind Angelegenheiten mit wesentliche Auswirkungen. Wenn das nicht gemacht wird, ist Streit - und zwar massiver - vorprogrammiert! Jeder, der sich mit seinen Anträgen auf Förderung in einem Grenzbereich befindet, wird für sich das herauspicken, was für ihn von Vorteil ist. Und dann kommt es zu wehklagen, wenn plötzlich jemand eine andere Vorstellung auf den Tisch legt! --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:30, 13. Mär. 2017 (CET)
:::Nur als Hinweis: Du hast die Überschrift dieses Abschnitts gewählt, die indirekten/direkten Förderungen werden eigentlich in einem anderen Abschnitt diskutiert, aber seis drum: Bei den Förderungen versteh ich nicht ganz, wo die Grenze zwischen indirekten und direkten Förderungen liegen soll. Wäre es nicht sinnvoller, die indirekten Fälle aufzuzählen, die von dieser Regelung ausgenommen wären? Dadurch würde man sich ersparen, die Beispiele für direkte Förderung ständig anpassen zu müssen. [[Benutzer:Philip Kopetzky|Philip Kopetzky]] ([[Benutzer Diskussion:Philip Kopetzky|Diskussion]]) 11:08, 15. Mär. 2017 (CET)
::::Das ist im Prinzip vollig egal (oder möchtest du nur recht behalten), es kommt halt darauf hinaus, ob man aufzählt, was genau erlaubt ist oder was verboten ist. Wichtig ist nur, dass es für jeden erkennbare Vorgaben gibt um spätere Missverständnisse nicht aufkommen zu lassen. Würdest du dich an den Diskussionsteil beim Workshop erinnern, dann wüsstest du, wie diese Unterscheidung überhaupt zustandegekommen ist. Da ja die Grundlage bereits seit Jahren vorhanden war, aber durch die Weigerung von Raimund, diese Förderungsbedingungen auch bei Förderungen anzuerkennen wie zB. dem Festivalsommer in D., lag das Hauptaugenmerk auf die Problematik der direkten/indirekten Förderung (was ein von mir aufgebrachtes Hilfskonstrukt ist, ohne dem es offenbar nicht geht).  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 07:08, 26. Mär. 2017 (CEST)
== Welche Bilder fallen unter die Maßgabe dieser Förderbedinungen? ==
Es gilt der Grundsatz, dass Bilder, welche im Zusammenhang mit einer Förderung erstellt werden, mit der bestmöglichen Auflösung und möglichst niedrigster Kompression auf Commons hochgeladen werden.
Wenn ein Fotograf Förderungen in Anspruchn nimmt, dann müssen alle Bilder, welche im Zusammenhang mit der Förderung erstellt wurden, auch tatsächlich auf Commons zur Verfügung gestellt werden, nicht nur ein paar Beispielbilder. Somit gehen die Förderbedingungen über die Liste der im Rahmen der Förderung auf Commons bereitgestellten Bilder hinaus.
Dies ist umso wichtiger dann, wenn Fotografen Bilder aus derselben Serie auf anderen Plattformen hochladen. Entweder öffentlichen wie Flickr oder auch privaten Seiten.
Es muss der Grundsatz gelten: ALLE Bilder, welche im Zusammenhang mit einer in Anspruch genommenen WMAT-Förderung erstellt werden, fallen unter die Förderbedingungen. Auch solche, welche nicht auf Commons hochgeladen wurden/werden. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:30, 28. Feb. 2017 (CET)
:'''Hier scheint offenbar niemand Bereitschaft zu zeigen, sich dieses Themas anzunehmnen.''' Oder hat irgendwer etwas von obigem Einwand nicht verstanden? Ich kann euch aber versichern, dass das durchaus von Bedeutung ist! Einerseits geht es um Bilder, welche (gefördert) mit niedriger Auflösung auf Commons hochgeladen werden (Ja, Raimund, es gilt die Regel, dass die bestmögliche Auflösung hochgeladen werden soll!!) oder einfach die geförderte Teilnahme an Veranstaltungen, von denen der Fotograf dann halt ein paar Bilder auf Commons hochlädt um den Anforderungen Genüge zu tun, aber den (eventuell guten) Rest dann selbst über Fotolia et al. vermarktet. Ich sauge mir das nicht aus den Fingern, das ist in den letzten 10 Jahren nicht nur passiert sondern auch diskutiert worden!  --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 07:21, 26. Mär. 2017 (CEST)
== Ich hoffe doch, dass es allen Beteiligten klar ist ==
dass dies nur eine Ausarbeitung der alten Förderbedingungen ist. Inhaltlich ändert sich im Wesen nichts außer das, was lt. vorheriger Vorstandsentscheidung weggelassen wurde. Dh. Geförderte Bilder fallen schon ab dem Zeitpunkt des ehemaligen Vorstandbeschlusses (und der Veröffentlichung) unter die Regelung der vorherigen Kenntnisnahme. --[[Benutzer:Hubertl|Hubertl]] ([[Benutzer Diskussion:Hubertl|Diskussion]]) 08:21, 28. Feb. 2017 (CET)
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